Im 3. Buch Abendblatt lesen wir heute einen Beitrag mit der Überschrift: “MVA-Neubau: Korruptionsvorwurf gegen Kreis”. Und die Unterzeile lautet: “Bürgerinitiative erstattet Anzeige wegen 400.000-Euro-Zahlung. Staatsanwaltschaft prüft Verfahren. Landrat weist Anschuldigungen zurück” – siehe die Abbildung!
Ich weiß natürlich nicht, was wirklich passiert ist. Die eine Seite schuldigt an, die andere Seite streitet ab. Ich weiß aber: Ich kann morgen die Redaktion vom 3. Buch Abendblatt anzeigen wegen Rufmord und Volksverhetzung – rein theoretisch betrachtet, meine ich natürlich. Und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft. Und ich berichte darüber auf Szene Ahrensburg: “Redaktion Hamburger Abendblatt: Vorwürfe wegen Volksverhetzung – Staatsanwaltschaft ermittelt.”
Und sollte der Vorwurf dann ins Nichts führen – wie übrigens die meisten Vorwürfe solcher Art – dann bleibt beim gemeinen Bürger immer etwas Negatives gegen den Angeschultigtenhaften. Und wenn die Korruptionsvorwürfe sich gänzlich als unwahr entpuppen, dann hat das für den, der sie öffentlich erhoben und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat, keinerlei Konsequenzen.