Fortgesetzter Beginn: Wie der Schnee von gestern heute im 3. Buch Abendblatt aufgewärmt wird

Beitrag von Janina Dietrich im 3. Buch Abendblatt. Überschrift: „Prozess gegen Ahrensburger Reisebüro beginnt“. Erster Satz im Kleingedruckten: „Der Prozess gegen die Inhaberin der inzwischen geschlossenen Reisebüros Langeloh in Ahrensburg und Schwarzenbek wird fortgesetzt“. Was bedeutet das? Es bedeutet, dass beide Aussagen nicht miteinander übereinstimmen.

Abb. frei nach HA – Symbolbild: Szene Ahrensburg

Wenn der Prozess „fortgesetzt“ wird, dann „beginnt“ er nicht erst jetzt. Und: In dem gesamten Beitrag auf Seite 1 der Stormarn-Beilage steht nichts Neues. Dass die Angeklagte zum Beginn des Prozesses nicht erschienen war, ist bekannt. Und neu ist lediglich, dass jetzt ein neuer Termin angesetzt wurde in der Hoffnung, dass die Angeklagte diesmal vor Gericht erscheint.

Ach ja, der Prozess richtet sich nicht „gegen Ahrensburger Reisebüro“, sondern gegen die Inhaberin von zwei Reisebüros in Ahrensburg und Schwarzenbek. Aber auch das dürfte den HA-Lesern hinreichend gekannt sein.

Das ganze Thema hätte folglich auch in einer Zwölf-Zeilen-Meldung abgehandelt werden können. Aber die Seiten der Stormarn-Beilage müssen ja irgendwie gefüllt werden. Dass es wichtigere Themen aus und für Ahrensburg gibt, scheint sich bis zur Redaktion noch nicht herumgesprochen zu haben.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 28. Januar 2020

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