Archiv für den Monat: November 2012

Rolf Schälike auf Twitter: Tweet, tweet, tweet – keiner hat mich wirklich lieb!

von Spießer Alfons am 22. November 2012 auf www.off-the-record.de

Was tun Rentner, wenn sie nix mehr zu tun haben? Nun, der eine überwintert auf Mallorca, der andere bleibt daheim und guckt aus dem Fenster. Und der bösartige alte Gschaftlhuber, der schon seit Jahren mit der gesamten Nachbarschaft herumstreitet? Der schreibt falsch parkende Autos auf und denunziert die Halter bei der Behörde. Oder – ganz aktuell – er betätigt sich als Stalker im Internet.

Blog, E-Mail und Twitter bieten armen kranken Menschen, von denen keiner mehr etwas wissen will, ein ganz neues Betätigungsfeld. Hier, im WorldWideWeb, üben die Frustrierten dieser Welt ihr neues Hobby aus: Stalking. Ein solches Tun gibt ihnen innerliche Befriedigung und irgendwie das Gefühl, in ihrer unendlichen Einsamkeit vielleicht doch noch ein wenig Beachtung finden zu können – und sei es nur bei Anwälten und Leuten, die sich darüber an die Stirn tippen.

Rolf Schälike vor Gericht Zeichnung Honore DumierAuch Spießer Alfons hat einen Stalker im Nacken. Rolf Schälike heißt dieser Mann. Ein eitler alter Herr, der sich selber dazu aufgerufen hat, für die Meinungsfreiheit zu kämpfen. In diesem Sinne beschimpft er im Internet viele Richter und Anwälte, deren Meinungen ihm, dem Meinungskämpfer Schälike, nicht passen. Mit der Wahrheit nimmt Schälike es dabei nicht so genau, da fabuliert er vor sich hin wie dermaleinst der Baron von Münchhausen. Worüber Alfons schon vor langer Zeit mal einen Blog-Beitrag geschrieben hat. Und woraufhin Schälike den Spießer bis heute auf Schritt und Tritt verfolgt und mit hämischen Kommentaren stalkt, die weder witzig sind im Stil noch wahr in der Sache.

Ein „Fußpilz“ sitzt tief bei dem Gerüchtsreporter, ist zu einer Zecke in seinem Kopfe mutiert. Zwar verkündet der rüstige Rentner permanent, ein Kämpfer für die Meinungsfreiheit und gegen jede Art von Zensur zu sein; dieser Freiheitskampf endet jedoch immer an der gleichen Stelle, nämlich dort, wo ein Anderer sich die Freiheit nimmt, seine Meinung über Rolf Schälike abzugeben. Wie zum Beispiel Alfons der Spießer es getan hat. Und woraufhin Rolf Schälike den Spießer zensieren wollte.

Zunächst einmal bettelte der Mann bei Alfons um Gnade: „Könnten Sie bitte das mit dem Fusspilz entfernen. Sie können doch nicht wahrlich behaupten, die Gerichtsverhandlungen bzw. die Berichte der bekannten Gerichtsreporter sind Trüffel.“

Spießer Alfons musste das Gnadengesuch des Herrn Schälike leider ablehnen. Zum einen könnte dann ja jeder kommen, und zum anderen hätte Alfons auch einen Leserkommentar löschen müssen, der sich darauf bezieht. Stattdessen bot Alfons dem Beschwerdeführer freundlich an, er könne seine Meinung doch unter dem spießigen Beitrag als Kommentar veröffentlichen.

Bald darauf kam die nächste E-Mail von Stalker Schälike, diesmal schon etwas fordernder und also lautend: „Es war ein gut gemeinter Vorschlag, das mit dem Fusspilz. Dass Sie den Kommentar dann auch löschen, verstand sich von selbst. Ihre systematischen Schmähungen auf Ihren vielen Seiten sind selbstentlarvend. Ich möchte mich durch Kommentare nicht daran beteiligen. Es gibt wahrlich Besseres zu tun. Es war ein Ratschlag. Ihnen steht es frei, diesen anzunehmen. Mir ist es egal.“

So egal kann es dem Meinungsbekämpfer Schälike dann aber doch nicht gewesen sein, denn zehn Tage später erreichte den Spießer wieder eine E-Mail, die schon etwas bedrohlicher klang: „…zwecks Schadensbegrenzung bitte ich Sie und empfehle ich Ihnen, dass mit dem Fusspilz zu überdenken. Nehmen Sie es einfach raus. Werden Sie vernünftig. Das spart Ärger und Geld.“

Alfons wollte aber weder Ärger noch Geld sparen. Und „vernünftig“ werden wollte der Spießer schon gar nicht, wenn es darum geht, seine Meinungsfreiheit durch nackte Drohgebärden zu unterdrücken.

Wenig später erhielt Spießer Alfons in einem anderen Zusammenhang von einem guten Freund des Herrn Schälike folgende E-Mail (Originalzitat):

„Sie sollten es freiwillig unterlassen, Ihre unzulässigen rechtswidrigen Äußerungen weiterhin zu veröffentlichen und zu verbreiten, da sie damit für sich und damit auch Ihre Familie einen großen Schaden riskieren. Soll Ihre Frau und Ihr kleines Kind jahrelang leiden? Es würde mich nicht besonders wundern, wenn Sie durch das Fenster Ihres Hauses erschossen werden sollten, oder an der Haustür oder im Carport abgestochen werden sollten … Solche Maßnahmen wurden mir gegenüber bereits von anderen Betroffenen ernsthaft thematisiert. Ich selbst nehme – obwohl ein guter Schütze mit G3, MP und P1 – jedoch von solchen Maßnahmen Abstand und bemühe mich immer wieder – wie jetzt erneut – auch auf diesem Wege und gerichtlich gegen Ihre katastrophalen Äußerungen vorzugehen. Sonst würden Sie nicht mehr leben. Dass Sie jedoch weiterhin Ihr Leben riskieren, sollten Sie bedenken…“

Auf diese Zeilen seines guten Freundes nahm Rolf Schälike wie folgt Bezug: „Lieber Here Dzubilla, nachdem Sie nun alle Artikel zu (…) aus dem Netz genommen haben, empfehle ich Ihnen dringend, die mich betreffenden Passagen mit dem Fusspilz ebenfalls aus dem Netz zu nehmen. Beweisen Sie Einsicht. Mit freundlichen Grüßen Rolf Schälike“.

Spießer Alfons erkundigte sich beim freundlich grüßenden Schälike, ob er dessen Empfehlung so zu verstehen habe, dass Alfons – wie in dem vorausgegangenen Drohbrief – vor die Wahl gestellt werde, erschossen oder erstochen zu werden. Stalker Schälike antwortete (im unkorrigierten Wortlaut):

„Herr (…) hat Sie nicht vor diese Wahl gestellt. Das wissen Sie genau. Ich würde Ihnen raten, nicht weiterhin zu verbreiten, Herr (…) hätte Sie vor die Wahl gestellt, ‚erschossen’ oder ‚erstochen’ zu verweden. Das kann zu einer neuen einstweiligen Verfügung führen und Schadensersatzansprüche generieren. Berate Sie sich mit Ihrem Anwat. Er wird mir recht geben. Ich stelle Sie vor keine Wahl, appeliere nur an Ihre Vernuft und rechne mit Ihrer Lernfähigkeit. Ich denke, dass die Auseinandersetzungen mit Herrn (…) bei Ihnen die Erkenntnis reifen ließen, sich genauer zu überlegen, was und wie Sie im Internet Beleidigendes und Schmähendes über andere veröffentlichen.

Ich rate Ihnen nochmals davon ab, gegenüber Dritten zu behaupten, Herr (…) bedrohe Sie körperlich. Das führt fast unweigerluch zu einer neuen einstweiligen Verfügung. Bertaen Sie sich mit Ihrem Anwalt. Dieser wird mir recht geben.“

Das passte natürlich gar nicht zusammen: Auf der einen Seite schrieb Schälike, der Spießer solle vernünftig werden, und nun „appeliert“ er plötzlich an dessen Vernunft, obwohl Alfons doch gar nicht vernünftig geworden war.

Bleibt am Ende der spießigen Betrachtung nur die Frage: Warum tut Zensor Rolf Schälike das alles? Warum gibt er sich auf der einen Seite als Bürgerrechtler und twitternder Kämpfer für die ihm angeblich so wichtige Meinungsfreiheit aus und droht auf der anderen Seite selbst einem vergleichsweise dezenten Kritiker wie dem lieben Spießer Alfons direkt und indirekt mit „Ärger und Geld“, „MP und P1“ sowie „einstweiligen Verfügungen“ und „Schadensersatzansprüchen“?

Eitelkeit, Geltungssucht und sehr viel lange Weile, so dachte Spießer Alfons bislang.

Besser muss es aber Rolf Schälikes eigener Ex-Rechtsanwalt und heutiges Stalking-Opfer Markus Kompa wissen, der  in seinem „blog zum medienrecht“ unter der Überschrift „Rolf Schälike – vom Bürgerrechtler zum Stalker“ die Absonderlichkeiten seines früheren Klienten wie folgt erklärt: „neurotische Geiferei“. Also kein Fall für Richter. Sondern für Therapeuten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 22. November 2012