Wer in der Langen Koppel in Ahrensburg wohnt oder dort öfter mal entlangspaziert, der blickt bei der Hausnummer 111 in einen tiefen Abgrund: Slum in der Schlossstadt Ahrensburg! Und das nicht erst seit heute oder seit ein paar Tagen, sondern schon seit einer Ewigkeit. Was mich dabei wundert: Kein Bürger scheint sich darüber bei der städtischen Verwaltung zu beschweren; alle nehmen diesen Anblick offenbar stillschweigend zur Kenntnis, statt dass sie sich darüber im Rathaus beklagen über diesen grausamen Zustand – siehe die Abbildung!
Zur Information: Bauordnungsrecht & Baugesetzbuch (BauGB): Gemeinden können gegen verwahrloste Immobilien („Schrottimmobilien“) vorgehen, wenn diese das Ortsbild stören oder eine Gefahr darstellen. Die §§ 177 und 179 BauGB bieten Instrumente wie Instandsetzungs- oder Rückbaugebote, um Eigentümer zum Handeln zu bewegen.
Wenn in der Stadt Ahrensburg der Zweig einer Hecke auf den Bürgersteig ragt oder ein Bürger seinen Gehweg nicht ordnungsgemäß reinigt, dann kann er Ärger bekommen mit dem für Ordnung sorgenden Amt. Aber was ist mit der Unordnung in der Langen Koppel? Weiterlesen













