Archiv für den Monat: Juni 2011

Rolf Schälike: “Bild Dir Dein Urteil!” Oder spießig gesagt: Honi soit qui mal y pense!

von Spießer Alfons am 9. Juni 2011 auf www.off-the-record.de

Die abgebildete BILD-Anzeige ist schon vor geraumer Zeit erschienen, und zwar in Berlin. Der Spießer bekam sie erst vor ein paar Tagen zugeschickt mit der Frage: “Was will BILD damit andeuten?” Denn mit diesem Inserat wird der BILD-Leser nicht wie üblich aufgefordert, sich seine Meinung zu bilden, sondern ein Urteil soll er sich bilden, der BILD-Leser. Doch worüber eigentlich…?

Hobby Gerichtsreporter KopieBevor Alfons zum Casus Belli seiner Betrachtung kommt, erfolgt ein spießiger Prolog in die Materie und also lautend:

Am Hamburger Landgericht gibt es eine Pressekammer. Die ist, wie der Name schon sagt, für Presserechtsverfahren zuständig. Und weil viele der großen Medien in Deutschland überregional erscheinen, wählen die meisten Kläger in ihrer freien Wahl die Hamburger Kammer, da diese als erfahren und sachkundig gilt. Vorsitzender ist hier der über die Fachkreise hinaus bekannte Richter Andreas Buske, der ausschaut wie ein Spät-Hippie, der nicht wahrhaben will, dass die Flower-Power-Zeit schon lange verblüht ist. Zweimal hatte der Spießer selber das Vergnügen gehabt, vor Richter Buske als Kläger zu erscheinen, wobei Alfons einmal als Gewinner und einmal als Looser aus dem Gerichtssaal gegangen ist.

Vor der Hamburger Pressekammer finden auch viele Prozesse von Prominenten statt, wo diese als Einzelkläger gegen große Medienhäuser klagen, weil ihnen Unrecht in der Berichterstattung widerfahren ist. Irgendwann einmal wurde von interessierter Seite das Gerücht in die Welt gesetzt, dass vor der Hamburger Pressekammer solche Kläger begünstigt worden seien, weshalb diese denn auch bevorzugt in Hamburg klagten. Richtig ist, dass die Pressekammer in Hamburg bekannt ist für fachliches Spezialwissen, ähnlich wie in München die Kammer für Patentangelegenheiten und in Düsseldorf die Kammer für Kartellrechtssachen.

Ein Mann schreibt ständig mit

Bei seinem zweiten Prozess vor der hanseatischen Pressekammer sah Spießer Alfons einen älteren Herrn auf der Zuschauerbank, der während der Verhandlung emsig mitgeschrieben hat. Der Spießer hielt diesen Mann für einen Gerichtsreporter und hatte mit seinem Dafürhalten völlig falsch vermutet. In Wahrheit nämlich war dieser Herr der bekannte Rolf Schälike, ein Fachübersetzer, der im Internet die Seite www.buskeismus.de betreibt. Dort fand der Spießer später dann auch einen aufgezeichneten Bericht von seiner eigenen Verhandlung. Das Merkwürdige daran: Dieser Bericht setzte sich zusammen aus unverständlichen Sprachfetzen und Auslassungspunkten, die teilweise auch noch falschen Personen zugeordnet waren. Das Ganze klingt so wirr, als wäre jemand mit einem Voice-Recorder über einen Jahrmarkt gerannt und hätte dabei willkürlich Stimmen und Geräusche eingefangen.

In diesem Stil hat Schälike auch von vielen anderen Verfahren berichtet, womit er beweist, dass es ihm mit seinen chaotischen Aufzeichnungen gar nicht darum geht, im Rahmen seiner „Buskeismusforschung“ ein tatsächliches Bild vom Inhalt und Verlauf der richterlichen Verhandlungen zu machen.

Warum veröffentlicht Herr Schälike seine skurrilen Berichte im Internet so emsig und schon seit Jahren permanent? Immerhin kostet solches Tun viel Zeit. Und ebenso Geld durch Klagen, die der Mann sich damit häufig einfängt, wenngleich er auch Prozesse schon gewonnen hat. Das eine oder andere Mal indes musste er jedoch Großgeld zahlen, das Rolf Schälike mit seiner russischen Dolmetscherei vermutlich nur schwerlich verdienen kann. Die Hintergründe seines Tuns liegen für Spießer Alfons im Dunkeln. Denn die Buskeismus-Seite ist nicht etwa als Systemkritik zu betrachten, sondern Schälike hat Richter Buske – aus welchem Grund auch immer – ganz speziell auf seinem persönlichen Kieker. (Es wird gemunkelt,  aus persönlicher Rache, weil dieser Richter mehrfach in Verfahren gegen ihn entschieden habe.) Und nachdem er als Buske-Stalker viel Aufmerksamkeit in den alten und neuen Medien gefunden hat, setzt Schälike sein Tun fort als Selbstbefriedigung und zur diebischen Freude von ein paar großen Medienunternehmen, die das Blog des Herrn Schälike für sich als Info- und PR-Instrument entdeckt haben. Und große Medien haben auch schon über Schälike geschrieben und ihn als “Gerichtsreporter” tituliert. Was umgekehrt so wäre, als würde man einen Fußpilz als Trüffel bezeichnen.

Hat der Buske-Stalker sonst noch etwas erreicht? Tatsache ist, dass in den vergangenen zwei Jahren ein großer Anteil deutscher Pressestreitigkeiten beim Landgericht Köln gelandet ist, warum auch immer.

“Hobby-Gerichtsreporter für Presserechtsfälle” – was bedeutet das?

Und damit kommt der Spießer – last but not least – zur obigen Anzeige, mit der die BILD-Zeitung sogenannte  „Hobby-Gerichtsreporter“ sucht, und zwar „für die Berichterstattung über aktuelle Presserechtsfälle“. Und das macht den Spießer nun wieder ganz besonders nachdenklich.

Würde BILD normale „Leserreporter“ suchen, die von interessanten Prozessen aus  deutschen Amts- und Landgerichten berichten, dann wäre das verständlich. Aber über “aktuelle Presse(!)rechtsfälle“…? Wenn gerade diese Fälle für BILD so besonders interessant sind: Warum schickt Chefredakteur Kai Diekmann nicht seine eigenen Reporter dorthin…? Und was für “Hobby-Gerichtsreporter” könnten es sein, die sich auf die besagte Anzeige melden? Rentner? Studenten? Arbeitslose? Kranke? Oder Hartz-IV-Empfänger? Letztere müssten sich allerdings die “Honorare” von BILD auf ihre Staatsknete anrechnen lassen.

Außerdem: Die „Hobby-Gerichtsreporter“ sollen nicht etwa normal aus der Verhandlung berichten, wie das journalistische Gerichtsreporter im Allgemeinen machen, sondern BILD fragt in seiner Anzeige:

“Haben Sie Lust, der Justiz auf die Finger zu schauen?“

Dahinter steckt natürlich irgendwas. Denn BILD möchte offensichtlich bei Presserechtsfällen auch anderswo einen Schälike-Klon installieren. Warum? Wozu? Und weshalb…?  Spießer Alfons mutmaßt wie folgt: Schälike ist irgendwelchen Medienhäusern nützlich. Und den Rest kann man sich denken.

Dass Schälikes Tun in großen Verlagshäusern nicht unbeliebt ist, beweist folgendes Exempel, das ein Vögelchen dem Spießer zugezwitschert hat: Kurz nachdem ein Prozess mit einem großen Verlag am Telefon (!) einvernehmlich beigelegt worden war, stand das Ergebnis bereits auf Schälikes Buskeismus-Seite. Spießige Frage: Wird der außergerichtliche Gerichtsbeisitzer womöglich nicht nur mit Informationen unterstützt…?

„Bild Dir Dein Urteil!“ Oder wie von Spießer Alfons eingangs gesagt: Honi soit qui mal y pense.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 9. Juni 2011