Darf ein Fuhrunternehmer die Fahrbahn einer Wohnstraße dauerhaft als “Firmenparkplatz” besetzen?

Die Stadt Ahrensburg teilt sich auf in Wohngebiete und Gewerbegebiete. Hierzu stellt sich mir schon seit Jahren die Frage: Darf in Gewerbebetrieb sich in einer Wohnstraße niederlassen und dort auch sein Lastfahrzeug mit oder ohne Anhänger bei Tag und Nacht abstellen? Wohl gemerkt: Abstellen auf der Fahrbahn, wodurch den Ein- und Ausfahrern der anliegenden Grundstücke die Sicht auf den Verkehr genommen wird?

Ein Parkplatz ist da, wo der Fahrer es will!

Die Stadt Ahrensburg gibt bekannt: „Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.“ Und daher gehe ich davon aus, dass der besagte Gewerbetreibende, der seine Firma in der Rantzaustraße hat, sein Gewerbe bei der Stadt Ahrensburg nicht nur angemeldet, sondern auch genehmigt bekommen hat. Und – natürlich – auch Gewerbesteuern zahlt in die Stadtkasse.

Was mich persönlich daran stört: Die Firma hat keinen eigenen Parkplatz in der Rantzaustraße. Deshalb stellt sie ihr Fahrzeug in der Schimmelmannstraße ab. Das ist problematisch, denn wenige Meter entfernt ist die Grundschule Am Reesenbüttel. Und für die Schulkinder ist es der Schulweg, auf dem sie mit dem Fahrrad fahren. Aber: Die Schimmelmannstraße ist zwar 30-km-Zone,  hat aber weder einen Fahrradweg noch einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Und wenn Sie einen Blick auf das abgebildete Foto werfen, dann können Sie ahnen, dass dieses zu einer gefährlichen Situation führen kann, denn kleine Kinder sind häufig sehr ungestüm, wenn sie auf ihrem Fahrrad noch rechtzeitig zum Unterricht in der Klasse sein wollen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 27. Januar 2020

3 Gedanken zu „Darf ein Fuhrunternehmer die Fahrbahn einer Wohnstraße dauerhaft als “Firmenparkplatz” besetzen?

  1. Holger Reuter

    Hallo Herr Dzubilla, ein ähnliches Gebaren ist mir heute gerade vom Autohaus Günther aufgefallen. Die Firma nutzt (mindestens) 3 öffentliche Stellplätze (Bahntrasse und Kreuzung Lübecker Straße) ganz offensiv zu Werbezwecken durch das Abstellen von Neufahrzeugen mit z.B. Dach-Werbeträgern.

    mit freundlichen Grüßen
    Holger Reuter

  2. P. Schellenberg

    So ganz verkehrsgerecht sieht der Anhänger nicht aus. Da könnte es bei entsprechender Beladung zu einem Schaukeleffekt kommen. Kein Wunder, wenn der Halter dieses Fahrzeug samt Anhänger in einer Wohnstraße versteckt. 😉

  3. Arno Wegner

    Hallo Harald,
    so wie das Fahrzeug abgestellt wurde, schreitet die Polizei nicht ein. Es ist OK!
    Das Ahrensburger Ordnungsamt muss hier aber einschreiten.
    Das lautet wie folgt: Der Unternehmer benutzt den öffentlichen Raum bei einem Dauerzustand als sein
    Gewerbegrund.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)