Wohnt unser Bürgermeister vielleicht in der Langen Koppel und parkt in der Friedrich-Hebbel-Straße? 🤡

Wer in der Langen Koppel in Ahrensburg wohnt oder dort öfter mal entlangspaziert, der blickt bei der Hausnummer 111 in einen tiefen Abgrund: Slum in der Schlossstadt Ahrensburg! Und das nicht erst seit heute oder seit ein paar Tagen, sondern schon seit einer Ewigkeit. Was mich dabei wundert: Kein Bürger scheint sich darüber bei der städtischen Verwaltung zu beschweren; alle nehmen diesen Anblick offenbar stillschweigend zur Kenntnis, statt dass sie sich darüber im Rathaus beklagen über diesen grausamen Zustand – siehe die Abbildung!

Zur Information: Bauordnungsrecht & Baugesetzbuch (BauGB): Gemeinden können gegen verwahrloste Immobilien („Schrottimmobilien“) vorgehen, wenn diese das Ortsbild stören oder eine Gefahr darstellen. Die §§ 177 und 179 BauGB bieten Instrumente wie Instandsetzungs- oder Rückbaugebote, um Eigentümer zum Handeln zu bewegen.

Wenn in der Stadt Ahrensburg der Zweig einer Hecke auf den Bürgersteig ragt oder ein Bürger seinen Gehweg nicht ordnungsgemäß reinigt, dann kann er Ärger bekommen mit dem für Ordnung sorgenden Amt. Aber was ist mit der Unordnung in der Langen Koppel?

Der Vorteil eines Bloggers gegenüber einem Journalisten: Der Blogger darf Mutmaßungen anstellen und damit Gerüchte in die Stadt setzen. 😉 Und so mutmaße ich, dass in dem besagten Haus unser aller Bürgermeister wohnt, weshalb seine Untergebenen im Rathaus einfach weggucken, um ihren Scheffe nicht zu verdrießen. 😎

Womit ich mich auch an den Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße erinnere, wo ich vermute, dass die dort abgestellten Campingmobile und ähnliches Fahrzeug möglicherweise Beamten im Rathaus gehören. Oder kann mir jemand einen plausiblen Grund nennen für den amtlich genehmigten Missbrauch des besagten Parkplatzes – siehe Abbildung von heute!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 21. April 2026

2 Kommentare zu „Wohnt unser Bürgermeister vielleicht in der Langen Koppel und parkt in der Friedrich-Hebbel-Straße? 🤡

  1. Ute Inga

    Früher war ich im Bauaufsichtsamt des Kreises Pinneberg tätig und kann Ihnen sagen, dass es nicht so einfach ist, Schandflecken zu beseitigen, selbst wenn es sich um Schwarzbauten handelt. Zwangsabgerissen wird nur, wenn mehrere öffentliche Belange berührt sind. Dies sieht nach einem legal errichteten, aber nie fertiggestellten Rohbau aus. Wenn Bauherren das Geld ausgegangen ist, können Sie praktisch nichts machen. Unordnung auf dem Grundstück ist nicht verboten, sofern dort keine Schadstoffe gelagert werden.

    Wir haben in Hamburg gegenüber von so einem öffentlichen Parkplatz gewohnt. Da wurde so ziemlich alles abgestellt. Das ist erlaubt, so lange diese Fahrzeuge angemeldet sind und ab und zu einmal umgeparkt werden. Mein Vater war leitender Polizeibeamter und hat mir beigebracht, dass die Straßenverkehrsordnung es nicht hergibt, willkürlich Parkverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen. Es muss schon Gründe geben, wie gehäufte Unfälle, um die Freiheit der Verkehrsteilnehmenden einzuschränken.

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  2. Peter

    In dem Schrott-Carport steht ja ein Anhänger der Firma „Schädel Umzüge“, selbiger Herr Schädel hat doch mal als Bürgermeister kandidiert, oder irre ich mich da?

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