Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) heißt es in § 5a Absatz 6 UWG: „Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“
Auf dem Teufels-Portal seiner kommerziellen Firma Stifter-Service GmbH & Co. KG veröffentlicht Dr. Michael Eckstein die Werbung der Makler Wentzel Dr. Homes und Engel & Völkers. Diese Werbung ist nicht vorschriftsmäßig mit “Anzeige” gekennzeichnet und verstößt somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – siehe die Abbildung links! Und auch die beiden Maklerfirmen verlassen damit den Rechtsweg, was bei Engel & Völkers ja ohnehin kein Einzelfall ist, wie der NDR berichtet hat.
Wiedervorlage: Dr. Michael Eckstein hat für Sonntag (Sonntag!) eine kommerzielle (!) Messe im Schulzentrum Heimgarten (!) angekündigt. Ich fordere die Verwaltung der Stadt Ahrensburg auf, hier einen Riegel vorzuschieben! Weiterlesen