Bürgervorsteher Roland Wilde, Mitglied der CDU-Fraktion in der Stadtverordneten-Versammlung von Ahrensburg, hat in meinen Augen gegen Recht und Gesetz verstoßen, wonach es jedem Bürger erlaubt ist, Fotos von öffentlichen Versammlungen zu machen und diese Fotos im Internet zu veröffentlichen. Wobei nicht Aufnahmen von Einzelpersonen gemeint sind, sondern Gruppenfotos. Zum Beispiel von Demonstrationen oder vom Stadtfest. Oder von öffentlichen Versammlungen im Marstall. Und letzteres verbietet der Bürgervorsteher den Bürgern, denen er vorsteht.
Ich komme auf dieses Thema zurück, nachdem ich gesehen habe, dass der 2. Bürgermeister von Ahrensburg, der Grüne Stadtverordnete Christian Schubbert, auf einem Ahrensburg-Portal auf Facebook kommentiert, das von einem Administrator betrieben wird, der nicht nur einen falschen Namen angibt, sondern auch einen falschen Wohnort. Und wo außerdem gegen das Grundgesetz verstoßen wird, indem der anonyme Administrator entscheidet, wer auf dem öffentlichen, also allgemein zugänglichen Facebook-Portal seine Meinung schreiben darf und wer gelöscht wird. Christian Schubbert beispielsweise wurde noch nicht gelöscht, darf also kommentieren. Weiterlesen