Ahrensburg: S-Bahn, Güterfernzüge und der Lärmschutz

Meinen heutigen Blog-Eintrag beginne ich mit zwei Sprichworten und also lautend: 1. “Hinterher ist man immer klüger.” 2. “Über vergossene Milch soll man nicht jammern.” Und das Thema, um das es hier geht, ist der geplante Bau der S4 mit gleichzeitiger Gleisverlegung für rasende Güterzüge durch die Ahrensburger Innenstadt.

Leser von Szene Ahrensburg wissen, dass ich gegen den Bau der S-Bahn bin, weil wir sie genauso wenig benötigen wie einen Flughafen in der Stadt. Ebenso bin ich auch dagegen, dass wegen der Fehmarn-Belt-Querung die Güterzüge durch unsere Stadt donnern sollen. Letzteres wollen viele Bürger nicht; aber was tun Verwaltung und  Politik dagegen außer schön reden und Opium ans gemeine Volk zu verteilen…? Außerdem: Wenn das alles so kommen sollte, wie die Bahn es möchte, dann ist der zur Zeit noch amtierende Ahrensburger Bürgermeister längst über alle Berge.

Noch ist die Milch nicht vergossen. Und klüger gemacht werden wir vorher, und zwar von Prof. Dr. Wilhelm Hummeltenberg, der an der Universität Hamburg (Fakultät für Betriebswirtschaft) lehrt. Und dieser Mann unterrichtet schon seit Monaten die Stadtverwaltung von Ahrensburg genauso wie die Politiker und Bürger darüber, was zu tun ist, um die Milch zu retten, bevor sie verschüttet werden kann. Und das macht der Herr Professor gemeinnützig als kostenloser Berater für die Stadt und ihre Vertreter.

Vorgestern hat Prof. Dr. Hummeltenberg einen Kommentar zu diesem Thema auf Szene Ahrensburg geschrieben, wo er dem WAB-Politiker Peter Egan geantwortet hat. Und damit die Führungsriege der Stadt, die das betrifft, nicht hinterher sagen kann, sie hätte diesen Kommentar “irgendwie überlesen”, wiederhole ich den Beitrag unseres Mitbürgers an dieser Stelle noch einmal und also lautend:

“Sehr geehrter Herr Egan,

die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BlmSchV) gilt für Schienenwege im Falleeines Baus oder einer wesentlichen Änderung. Eine Änderung ist nach § 1 Abs. 2 wesentlich, wenn der Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird. Eine Erhöhung um 3 dB(A) entspricht einer Verdopplung der Lärmenergie. 

Prof. Dr. Wilhelm Hummeltenberg

Im Bf Ahrensburg ist zwar keine bauliche Erweiterung durch zusätzliche Gleise, aber durch die Umwidmung der Gleise 1 – 4 und die Verlängerung von Gleis 5 ein erheblicher baulicher Eingriff geplant. Außerhalb von Bf Ahrensburg soll der Schienenweg im Bereich der Stadt Ahrensburg um ein bis zwei durchgehende Gleise baulich erweitert werden. 

In beiden Fällen wird sich der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms aufgrund des nach FFBQ-Eröffnung zu prognostizierenden SGV-Betriebsmodells um mindestens 3 dB(A) erhöhen, weil sich die Lärmenergie bei einer Steigerung von derzeit ca. 32 Güterzügen pro Tag auf dann 120 – 130 Güterzüge pro Tag (Prognose 2025) bzw. 140 – 150 Güterzüge pro Tag (Prognose 2030) mehr als verdoppeln wird. Wenn die DB Netz AG erklärt, dass sich die Güterzugzahl durch eine Verlängerung der Güterzüge verringern dürfte, ist dies Augenwischerei. Eine Verlängerung wäre für den Beurteilungspegel unerheblich; er ermittelt sich nicht aufgrund der Zuganzahl, sondern aufgrund der Achsenzahl der passierenden Triebfahrzeuge und Waggons!

Wenn Sie die großflächige Verlegung des Schienengüterverkehrs in dünn besiedelte Landesteile, z.B. über die Ausweich- und Entlastungsstrecke Lübeck – Büchen – Lüneburg, unterstützen, sollten Sie an die Landespolitik konkrete Handlungsaufträge erteilen und eklatante Verfahrensmängel bei Planung und Prognose anprangern! Auch wäre es hilfreich gewesen, wenn Sie oder die WAB im Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 Einwendungen erhoben und anschließend wirkungsvoll verteidigt hätten. Beim Erörterungsverfahren zu PFA 1, das am 9. April 2018 in der Katholischen Akademie Hamburg begann, waren am ersten Tag 3 Bürger aus Ahrensburg anwesend. Vertreter aus Politik und Stadtverwaltung von Ahrensburg suchte man vergebens! 

Wie Jan richtig bemerkt, ist es noch nicht zu spät! Ich empfehle, die Bürger rechtzeig auf mögliche Einwendungen in den Anhörungsverfahren zu PFA 2 und 3 hinzuweisen und sie durch Muster-Formulierungen zu unterstützen. Bei PFA 2 sind die Ahrensburger Bürger direkt betroffen, da Bf Rahlstedt an der Fernbahnstrecke aufgelassen werden soll. Ein Umsteigen zwischen RB81 und S4 in Rahlstedt wäre dann ausgeschlossen:

 Dies würde sich bereits bei einer Teilinbetriebnahme der „S4 erst einmal bis Rahlstedt“ bitter rächen! 

 Zweitens wäre die Chance vertan, dass die RB81 nach S4-Inbetriebnahme in einen Metroexpress ohne Halt zwischen Rahlstedt und Hamburg Hbf überführt würde! 

Bei einem Metroexpress würde sich die Fahrzeit nach Hamburg Hbf gegenüber der S4 um 10 Minuten verkürzen! So könnten Pendler aus Ahrensburg und Bargteheide motiviert werden, vom Pkw auf die Schiene umzusteigen, und damit die Verkehrsprobleme in Ahrensburg gelöst werden!

Zu Ihrem letzten Absatz bemerke ich: Die Sitzplatzzahl ist bei einem DoSto-Elektrotriebzug (DoSto-ET) um ein Drittel höher als bei einem Single Platform S-Bahn-Triebzug (ET 474) vergleichbarer Länge. Wie soll eine S4 besser geeignet sein, eine steigende Nachfrage zu befriedigen, als eine RB81 mit DoSto-ET, wenn beide zwischen Gartenholz und Bad Oldesloe auf der Fernbahnstrecke verkehren – und zwar in NVZ lediglich im 1h-Takt?!”

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. Mai 2018

4 Gedanken zu „Ahrensburg: S-Bahn, Güterfernzüge und der Lärmschutz

  1. Lüdicke

    Es gab eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema. Und danach gab es nichts mehr. Jedenfalls nichts, was in die Öffentlichkeit gedrungen ist. Oder habe ich etwas überlesen? Was mir Angst macht: Da wird was “gedreht” und Ahrensburger Vertreter, die was dagegen tun könnten/müssten, sind gar nicht anwesend. Mir macht es Angst, wenn ich daran denke, dass unsere schöne Stadt mit den Güterfernzügen zur Lärmstadt werden wird.

  2. Jan

    Sehr geehrter Herr Lüdicke (die männliche Anrede einfach mal als richtig vorausgesetzt),
    jeder betroffene Bürger kann und sollte im Rahmen eines Planfeststellungsverfahres für die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 2 (Haltestelle Luetkensallee-Landesgrenze) und PFA 3 (Landesgrenze -Ahrensburg Gartenholz) Einwendungen erheben.
    Herr Prof. Hummeltenberg hat diesbezügliche Argumente bereits herausgearbeitet und Alternativen zur Führung des lauten Schienen-Güterverkehrs aufgezeigt.
    Zur Mitarbeit der Stadt in Lenkungsgruppen und der Verabschiedung von Resolutionen habe ich mich an anderer Stelle bereits geäußert.
    Warten Sie bitte nicht auf das Handeln der Politik oder der Verwaltung, sondern werden Sie selbst aktiv.
    Je mehr Bürger sich zu Wort melden, desto mehr muß die DB Netz AG sich damit beschäftigen.
    MfG Jan

  3. Prof. Dr. Wilh. Hummeltenberg

    Einwohnerversammlung 2018: (1) SPNV-Vergabe 2022-2035, (2) Sachstand S4-Planung

    Am 22.11.2018 lädt Bürgervorsteher Roland Wilde zur Einwohnerversammlung (EWV) in den Marstall ein, um über wichtige Angelegenheiten der Stadt zu berichten und diese zur Erörterung zu stellen. Anregungen und Vorschläge, die in der Stadtverordnetenversammlung zu behandeln sind, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

    Abgesehen von „Begrüßung und Eröffnung der Sitzung“, „Festsetzung der Tagesordnung“ und „Verschiedenes“, enthält die Tagesordnung die Punkte:
    TOP 3: Entwicklung der Stadtwerke Ahrensburg GmbH
    TOP 4: Entwicklung der Badlantic Betriebsgesellschaft mbH – Planungen zur Neubebauung.

    Sind das die wichtigsten und dringlichsten Angelegenheiten, die es zu erörtern gilt? Oder vielleicht:
    (1) SPNV-Vergabe 2022 – 2035 Kursbuchstrecke 104 „Hamburg – Travemünde Strand“
    (2) Projekt S4(Ost) – Planungsstand und Einschätzung.

    Ad (1): Ende 2017 legte NAH.SH den Fahrplan-Entwurf für die Vergabe der SPNV-Leistungen im Elektronetz Ost (vgl. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/00300/umdruck-19-00329.pdf) ab 2022 für die Linien RE8/80 und RB81“ vor. Damit stellen sich die Fragen:
    F 1.1: Welche Fahrplanänderungen ergeben sich ab Dezember 2022?
    F 1.2: Sollten Fahrplanänderungen in den Fahrplan 2018/19 vorgezogen werden?
    F 1.3: Wird das Fahrplankonzept dem Generalverkehrsplan „Zielfahrplan Deutschland-Takt 2030, Region Nord, Stand 9.10.2018“ des BMVI unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/zielfahrplan-2030-nord.pdf?__blob=publicationFile gerecht?
    F 1.4: Welche Konsequenzen resultieren aus dem Angebotskonzept für die Verkehrsplanung in Ahrensburg?

    Ad (2): Nicht der Fahrplan 2017/18, sondern das sich aus der SPNV-Vergabe 2022 bis 2035 ergebende und das aus dem Zielfahrplan 2030 abzuleitende SPNV-Angebot definieren den Bezugsfall zur Beurteilung des S4-Projekts. Auf seiner Basis sind die Fragen zu beantworten:
    F 2.1: Wie ist das S4-Projekt aus Stormarner Sicht zu beurteilen? Was und wem nützt es?
    F 2.2: Bedarf das S4-Angebotskonzept der S-Bahn Hamburg GmbH einer Revision?
    F 2.3: Welchen Streckenausbau legt die Umsetzung des Langfrist-Fahrplans nahe?
    F 2.4: Ist der Zielfahrplan Deutschland-Takt 2030 definitiv?

    Ich nehme einen Teil der Antworten vorweg:
    Ad F 1.1: Lt. Vergabe verkehrt jeweils an allen Wochentagen die RB81 im ½ h-Takt zwischen Hmb Hbf und Bargteheide und der RE80 im 1 h-Takt.
    Ad F 1.3: Der Zielfahrplan Deutschland-Takt 2030 sieht in Ahrensburg einen RE-Halt im ½ h-Takt vor. Der RE80 wird bis Travemünde durchgebunden.
    Ad F 2.1: Da das S4-Bedienkonzept am Ist-Fahrplan 2017/18 ausgerichtet ist, verschlechtert sich durch seine Umsetzung das SPNV-Angebot.
    Ad F 2.2: Eine Anpassung des S4-Bedienungsangebots an den Vergabefahrplan führt im Abschnitt Gartenholz – Bargteheide Mo – Fr jeweils zu 20 zusätzlichen S4-Zugfahrten pro Richtung und damit zu einer Verstärkung der in der Eisenbetriebswissenschaftlichen Untersuchung der DB Netz AG festgestellten Behinderungen zwischen S-Bahn und RE- und Fernverkehren.
    Ad F 2.3: Bei einem RE-Halt in Ahrensburg im ½ h-Takt erübrigen sich ein S4-0:10-Takt zwischen Rahlstedt und Ahrensburg und ein 4-gl. Streckenausbau im Tunneltal.
    Ad F 2.4: Nein, es handelt sich um einen ersten Gutachterentwurf. Er sieht eine S4 zwischen Elmshorn und Bargteheide im 0:20-Takt und bis Bad Oldesloe im 1 h-Takt vor. Es ist zweifelhaft, ob das Angebotskonzept über Rahlstedt hinaus den Kriterien von § 3 GVFG genügt:
    a) Die unterschiedlichen Takt-Familien von RE (1/2 h-Takt) und S4 (0:20-Takt) erlauben auf den Relationen [Gartenholz | Bargteheide] – Lübeck nur Umsteigeverbindungen im 1 h-Takt.
    b) Die S4 nutzt zwischen Gartenholz und Bad Oldesloe die Fernbahnstrecke, indem sie die restlichen Verkehre behindert.
    c) Die unterschiedlich langen S4-Zugläufe nach Bad Oldesloe und Bargteheide erfordern bei einer Kehrzeit in Bf Bad Oldesloe von nur 4 Minuten im Bf Bargteheide überschlagende Wenden mit einer Standzeit von 24 Minuten; darum wird ein Bahnhofsumbau nötig.
    Bei Ausdehnung der Kehrzeit in Bad Oldesloe dauern der überschlagenden Wenden in Bf Bargteheide entsprechend länger.

    Ein Blick auf die Zuläufe von Lüneburg und Rotenburg (Wümme) in den Knoten Hamburg zeigt: Dort wird ein Schnell-Langsam-Konzept mit RE, RB ohne Halt zwischen Harburg und Hmb Hbf bei gleichzeitigem S-Bahn-Verkehr Harburg – Hamburg Hbf umgesetzt. Es ist also höchste Eisenbahn für eine sachlich fundierte Erörterung künftiger SPNV-Angebotskonzepte auf der Strecke „Lübeck – Hamburg“. § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg besagt:
    „Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 30 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind.“

    Sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger,
    ich werde unter TOP 2 die vorrangige Aufnahme obiger Punkte (1) und (2) beantragen und bitte hierfür um Ihre Unterstützung!

    Nach Einführung einer S4 bis Rahlstedt ist die sparsamste, wirtschaftlichste, umweltverträglichste und den Pendler-Bedürfnissen in Stormarn am ehesten gerecht werdende Lösung die Substitution der RB81 durch einen Metroexpress ME81 ohne Halt zwischen Rahlstedt und Hamburg Hbf. Diese Variante impliziert:
    „Kein Streckenausbau im Tunneltal und Stadtgebiet Ahrensburg“.

    Am 6.11.2018 stellte das BMV die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potentiellen Bedarfs (PB) aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 vor (Kurzbericht unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/kurzbericht-potentieller-bedarf-bvwp-2030.pdf?__blob=publicationFile). Danach bestehen reelle Chancen, eine Änderung des Planes der Vorhabenträgerin zu erwirken und einen großen Teil der zu erwartenden Güterzüge auf die Ausweich- und Entlastungsstrecke „Lübeck – Büchen – Lüneburg“ zu verlagern. Bei einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) größer Eins steigt eine PB-Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf (VB) auf (ABS = Ausbaustrecke, Quelle https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/bewertung-schienenwegeausbau-des-potentiellen-bedarfs-bvwp-2030.pdf?__blob=publicationFile):
    I. Maßnahme Nr. 18a „ABS Lübeck – Schwerin (Ertüchtigung)“: NKV = 1,03
    II. Maßnahme Nr. 18b „ABS Lübeck – Büchen – Lüneburg (Ertüchtigung)“: NKV = 1,02
    III. Maßnahme Nr. 25 „ABS Hamburg – Ahrensburg (3-gl. Ausbau)“: NKV = 0,1
    IV. Maßnahme Nr. 39: „Knoten Hamburg (inkl. S4 Ost und West)“: NKV = 2,9
    Zu Maßnahme Nr. 18b (NKV > 1) stellen die Gutachter fest:
     „Projekt S4 Ost als Teil des Knotens Hamburg erfüllt effektiver die Verkehrsbedürfnisse.“
    Dennoch ist bei der SPNV-Maßnahme S4 die Förderungswürdigkeit gemäß § 3 GVFG nachzuweisen. Sie steht bei einer S4 bis Rahlstedt außer Zweifel und dürfte bei Substitution der RB81 durch einen Metroexpress ME81 steigen. Offen ist:
     Wie ist die Förderungswürdigkeit einer ABS für eine S4 über Rahlstedt hinaus? Ein 3-gl. Ausbau für den Fern- und Güterverkehr scheidet nach der Bewertung von Maßnahme Nr. 25 (NKV < 1) aus.
     Zu welchem Ergebnis führt eine vergleichende Umweltverträglichkeitsprüfung (Raumwiderstandsanalyse) der Maßnahmen „ABS Lübeck – Büchen – Lüneburg“ und „ABS Rahlstedt – Gartenholz“?
    Meine Analysen liefern bei einer Skala von „0“ (sehr gering) bis „4“ (sehr hoch) für die Strecke „Lübeck – Büchen – Lüneburg“ einen mittleren Raumwiderstandswert von 2,73, dagegen von 3,4 für die Strecke „Lübeck – Wandsbek – Rothenburgsort“ aufgrund der berührten FFH-Gebiete und der höheren Siedlungsdichte.
    Prof. Dr. Wilh. Hummeltenberg

    1. Prof. Dr. Wilh. Hummeltenberg

      Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der guten Ordnung halber berichte ich:

      Zur Ankündigung meiner Anträge teilt Frau Birgit Reuter, Stadtverwaltung Ahrensburg, Stabsstelle „Gremienarbeit / Controlling“, folgende Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Referat Kommunales Verfassungsrecht, Wahlen und Abstimmungen, 24105 Kiel, mit (Gesendet: Dienstag, 20. November 2018 11:04):

      „Sehr geehrte Frau Reuter,
      ich habe Ihre untenstehende Nachricht zuständigkeitshalber erhalten.
      Ihre Zweifel an der Zulässigkeit beider Themen sind berechtigt.
      Gegenstand der Erörterung in einer Einwohnerversammlung können nur Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde sein…. Gegenstände, die in die Landes- oder Bundeskompetenz fallen, sind ausgenommen (vgl. Kommentar Schliesky in KVR SH-GO § 16 b Rn. 15).
      Mit freundlichen Grüßen
      Monika Grollmuß“

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