Bürgervorsteher Roland Wilde (CDU): Verbot für Social Media

Das nachstehend abgebildete Foto darf es nicht geben. Ich habe es gestern in der Stadtverordneten-Versammlung gemacht – von einem Besucherstuhl aus und per Handy. Und daraufhin habe ich mir eine Rüge von Bürgervorsteher Roland Wilde (CDU) eingefangen. Der Grund: Fotos in der öffentlichen Versammlung darf nur Janina Dietrich vom 3. Buch Abendblatt mit ihrem Handy machen aber nicht Harald Dzubilla von Szene Ahrensburg.

Gestern war Stadtverordneten-Versammlung, über die ich noch gesondert berichten werde. Dieses ist ein Vorabbericht über zwei Personen, die Sie im Foto sehen: Rechts Bürgervorsteher Roland Wilde (CDU) und vorn Bürgermeister Michael Sarach am Rednerpult.

Zuerst zum Bürgervorsteher, der gestern Abend erklärte, dass er mit Social Media wenig anfangen kann und im Marstall ein Fotoverbot für Besucher der öffentlichen Stadtverordneten-Versammlung ausgesprochen hat, von denen gestern ein Dutzend gekommen war. Meinen Namen hat der Bürgervorsteher dabei nicht ausdrücklich genannt. Und sein Verbot, meine lieben Mitbürger, ist wahrlich grotesk.

Darf mit Handy knipsen: Janina D., Hamburger Abendblatt, Stormarn-Redaktion

Wir erinnern uns: Jahrelang hat die Ahrensburger Bloggerin Monika Veeh für ihr Webe-Portal ahrensburg24 in jeder Stadtverordneten-Versammlung munter und ohne Einschränkung fotografieren dürfen, was ihre Kamera hergab. Mehr noch: Die Bloggerin hat sich sogar frech und ungehindert an den Pressetisch gesetzt, was ich noch nie getan habe. Und nachdem Monika Veeh ihr Schleichwerbeportal eingestellt hat, wird plötzlich das Fotografieren für Blogger vom Bürgervorsteher offiziell verboten und wurde gestern nur gestattet für Janina Dietrich, die einsam und verlassen am Pressetisch gesessen hat. (Das Anzeigenblatt MARKT, dessen Vertreter sonst auch am Pressetisch sitzen, war gestern nicht präsent.)

Ich vermute, dass Roland Wilde die Anregung für sein Fotografierverbot von einem Urlaub aus der Türkei mitgebracht hat, wo Behinderungen von Journalisten gang und gäbe sind.

Und dann war da gestern Bürgermeister Michael Sarach. Und der hat mich gleichermaßen erstaunt wie erfreut. Sie als Leser von Szene Ahrensburg wissen, wie hart und ausgiebig ich die Arbeit des Bürgermeister in all den Jahren kritisch kommentiert habe. Mitunter auch hart an der Schmerzgrenze zur Beleidigung. Und ich kann verstehen, wenn Michael Sarach mir lieber aus dem Weg gehen würde. Aaaber: Das Gegenteil ist der Fall.

Sie werden es vielleicht nicht für möglich halten, aber ist  tatsächlich so: Wo immer Michael Sarach mir begegnet, kommt er freundlich auf mich zu, schüttelt mir die Hand und wünscht mir einen guten Tag. Oder einen  guten Abend wie gestern Abend. Und das, meine lieben Mitbürger, rechne ich dem Bürgermeister hoch an. Denn es gibt Politiker unter den Stadtverordneten, die reagieren wie beleidigte Leberwürste und schauen angestrengt in die andere Richtung, wenn sie mir über den Weg laufen. Woran ich Kleingeister erkenne. Und die vergessen mitunter auch, dass sie im Auftrag von uns Bürgern handeln sollen und nicht im Auftrag von auswärtigen Investoren oder im Interesse ihrer Partei.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Dezember 2018

13 Gedanken zu „Bürgervorsteher Roland Wilde (CDU): Verbot für Social Media

  1. B. M. Förster

    Und was ist mit Selfie? Dürfen Sie vielleicht ein Selfie machen, wo im Hintergrund der Bürgervorsteher zu erkennen ist?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Ich habe mir etwas anderes überlegt, und zwar: In Gerichtsverhandlungen, wo nicht fotografiert werden darf, dort setzt die Presse häufig einen Zeichner rein, der die Personen mit seinem Stift festhält. Und genau das überlege ich auch. Und Roland Wilde, der bekommt dann eine lange Nase gedreht gemalt wie Pinocchio!

  2. B. M. Förster

    Steht es in den Gesetzestexten, dass nur Zeitungsjournalisten in der Stadtverordnetenversammlung fotografieren dürfen, oder hat das der Bürgervorsteher für Ahrensburg soentschieden?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wenn ich richtig informiert bin, dann ist in aller Regel nur das Filmen bei solchen Veranstaltungen verboten, wenn keine spezielle Erlaubnis der Beteiligten vorliegt. Ich kann verstehen, wenn unsere Politiker nicht bei ihrer Arbeit beobachtet werden wollen. Darum drehen sie uns Bürgern ja auch ihre Kehrseiten zu. Und einige verdecken sogar ihre Kehrseite mit ihrer Jacke auf der Stuhllehne. Sieht in den Augen der Bürger echt luschig aus. Zumal es im Marstall auch eine Garderobe gibt.

  3. Observator

    “Presse” ist ein sehr weiter Begriff und umfasst die gezielte Verbreitung der Meinung in der Öffentlichkeit. Sowohl in klassischen Druckerzeugnissen wie auch in digitalen Publikationsformen. Damit können auch Blogs zur Presse gehören, wenn sie sich mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wenden.

    Wenn der Bürgervorsteher der Pressevertreterin vom Hamburger Abendblatt das Fotografieren erlaubt nicht aber dem Blogger von Szene Ahrensburg, dann verstößt er damit nach meiner Überzeugung eindeutig gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieser Artikel regelt im ersten Absatz die Rechte der Presse und der Meinung, will heißen, was die Presse darf. Ich zitiere:

    “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”

    Meiner Meinung nach wäre es angebracht, wenn Bürgervorsteher Roland Wilde sich für seine Zensur öffentlich entschuldigen würde.

    1. Jan Lehmhaus

      Ist es denn wirklich so, dass der Bürgervorsteher zwischen Print- und elektronischen Medien unterschieden hat? Ich habe Herrn Dzubilla eher so verstanden, dass er die Veranstaltung als interessierter Bürger und nicht als Journalist besucht und darum auch nicht am Pressetisch Platz genommen hat.

      Das muss ihm schließlich zustehen. Ich besuche ja auch diverse politische wie unpolitische Veranstaltungen privat und nicht in meiner Eigenschaft als Journalist. Ich genieße dort also nicht die Privilegien der Medien, stehe aber auch nicht in ihrer presserechtlich definierten Verantwortung.

      Egal ob privat oder beruflich sollten dabei gerade Journalisten das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Parlamenten und Gemeinderäten achten. Es steht der Pressefreiheit nur selten entgegen, gehört aber vor allem mit ihr zusammen zu den Grundvoraussetzungen einer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung. Zur Achtung ihrer Institutionen gehört allemal, sich über die geltenden Regeln zu informieren. Jeder Gemeinderat entscheidet zum Beispiel darüber, ob eine Fotoerlaubnis bei den Sitzungen grundsätzlich niemandem, jedem Besucher oder nur den akkreditierten Medienvertretern zugestanden wird.

      Herr Dzubilla hat sich nun womöglich nicht an die in Ahrensburg gültigen Spielregeln halten mögen. Dass er, weil er nicht alles darf, was er gern will, seine Situation mit der Lage der in der Türkei drangsalierten Journalisten vergleicht, ist in jedem Fall völlig geschmacklos.

      1. Harald Dzubilla Artikelautor

        Es gibt für Journalisten keinen Zwang, sich an einen Pressetisch zu setzen. Für Blogger auch nicht. Der Bürgervorsteher kennt mich persönlich und als Herausgeber von Szene Ahrensburg. Bis jetzt durfte ich über 9 Jahre lang ungestört in der Stadtverordneten-Versammlung fotografieren; seitdem die Bloggerin Monika Veeh ihren Betrieb eingestellt hat, ist plötzlich das Fotografieren für Blogger im Marstall verboten. Dass dieses Verbot in meinen Augen getürkt ist, bleibt meine Meinung.

        PS: Bei der letzten Einführung in die Ämter als Stadtverordnete hat zum Beispiel der Ex-Stadtverordnete Schmick fotografiert. Er hat keinen Ordnungsruf erhalten.

      2. Observator

        Ich sehe Pressefotografen selten am Pressetisch, sondern sie bewegen sich frei im Raum und fotografieren von allen Seiten. Insofern zielen Sie mit Ihrem Kommentar ins Leere.

  4. Rechtspfleger

    Rechtslage: Die Aufnahme einer Fotografie fällt ab sofort grundsätzlich unter die DSGVO. Doch wenn es um die Veröffentlichung von Fotografien geht, ist laut zwei Entscheidungen des OLG Köln zumindest für Journalisten weiterhin das KUG anwendbar.
    31.10.2018: OLG Köln bestätigt seine Auffassung zu KUG und DSGVO
    Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 08.10.2018 bestätigt, dass es zumindest im Bereich des Journalismus das Kunsturhebergesetz (KUG) weiterhin für anwendbar hält (15 U 110/18): „Jedenfalls im – hier betroffenen – journalistischen Bereich steht der Anwendung dieser Grundsätze, die im Zuge der Abwägung ohne weiteres auch mit den Vorgaben der Grundrechte-Charta in Einklang zu bringen sind, auch das Inkrafttreten der DSGVO nicht entgegen,“ so die Kölner Richter in diesem Beschluss. Dabei nimmt der Senat ausdrücklich Bezug auf seine Entscheidung vom 18.06.2018.

  5. Narrenhof

    Lieber rechtschaffender Rechtspfleger,
    leider weiß ich auch nach Ihren wissenden Worten immer noch nicht, ob ich rechtlich als Narr oder nur unverkleidet den Herrn Bürgervorsteher in einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung praktisch fotografieren darf oder nicht. Aber glücklicherweise dürfen dort Narren zur Zeit immer noch materiell anwendend sein sowie Augen und Ohren aufmachen – unabhängig vom vorn diskutierten Sachinhalt – den man ja nur hören muss – wenn man sich dieser Tortur unbedingt unterziehen möchte. Insofern hat Herr Dzubilla Recht: Das Foto-Problem wäre unmissverständlich geklärt, würde auf die nur notdürftig verdeckenden Jacken über den Stuhllehnen der Stadtverordneten verzichtet und stattdessen ein mindestens 2 Meter hoher und raumbreiter Vorhang hochgezogen.
    Selbstverständlich nicht ernst zu nehmende Kritiker schlagen vor, alle Stadtverordneten sollten doch gleichmachende Gesichts-Masken tragen.

  6. Rechtspfleger

    Lieber Herr Narrenhof,
    Sie und auch Herr Dzubilla (der das eigentlich genau wissen müsste) weiß) dürfen bei der Stadtverordnetenversammlung fotografieren, wenn Sie sich vorher bei den Anwesenden eine ausdrückliche Erlaubnis zum Sinn und Zeck (also für private oder öffentliche Zwecke) Ihres Vorhabens geholt haben. Wenn Einzelne nicht zustimmen, vermeiden Sie , diese zu fotografieren oder lassen Sie es besser ganz. Weiterhin ist das jeweilige Hausrecht zu beachten.
    Erst wenn die Veranstaltung draußen stattfindet, ist sie so öffentlich, dass sie keinen (Einzelnen) mehr fragen müssen, wenn Sie die Veranstaltung als ganzes fotografieren und nicht Einzelne hervorheben.
    Soweit ich es hier dargestellt habe, ist es als Hilfestellung zu verstehen und gilt erst seit 2018. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hallo “Rechtspfleger” – glauben Sie im Ernst, Janina Dietrich hat sich bei den über 50 Anwesenden eine ausdrückliche Erlaubnis für ihr Fotografieren eingeholt? Bei mir als Anwesender jedenfalls nicht. 😉 Und nur daraus resultiert meine Kritik: Eine Vertreterin vom Hamburger Abendblatt, die ihr Foto online veröffentlicht hat, darf fotografieren, ich nicht. Das ist eine Ungleichbehandlung von Medienvertretern, für die Ihre “Hilfestellung” zwar nett, aber nicht zutreffend ist.

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