Vom Zugverkehr, der nach Ahrensburg kommen soll, und einem Professor, der warnend seinen Finger hebt

Was Verwaltung und Politik in Ahrensburg scheuen wie der Vampir den Knoblauch, das sind öffentliche Kritik und kritische Fragen der Bürger zu dem, was Verwaltung und Politik so machen. Oder was sie nicht machen. Zum Beispiel kümmern sie sich offenbar nicht um das, was die Bahn inkl. HVV auf dem Schienenstrang planen, der durch Ahrensburg verläuft, und all das, was für unserer Stadt keineswegs von Vorteil ist.

Einer der sich mit dem Bahngeschehen sehr viel besser auskennt als ich, das ist unser Mitbürger Prof. Dr. Wilhelm Hummeltenberg. Außerdem ist er auch sehr viel gebildeter als ich, denn schließlich lehrt er an der Universität Hamburg in der Fakultät für Betriebswirtschaft. Und Prof. Hummeltenberg setzt sich vehement dafür ein, dass wir Bürger das Planungvorhaben der Bahn durchschauen sollen. Weshalb er auch morgen dieses Thema in der Einwohnerversammlung zu Gehör bringen wollte. Wollte, denn – siehe seine Kommentare an dieser Stelle!

Morgen wird sich Prof. Hummeltenberg in der Einwohnerfragestunde der Einwohnerversammlung zu Wort melden, hat er erklärt. Heute bekam ich dazu ein Schreiben des Wissenschaftlers, das ich Ihnen nicht vorhalten möchte. Bitte lesen Sie und ziehen Sie Ihre eigenen Schlüsse daraus:

Lieber Herr Dzubilla, das Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung des BMVI (s. Attachment [handbuch-buergerbeteiligung.pdf]) sieht im Vorfeld eines formellen Beteiligungsverfahrens (Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren) Konsultationsveranstaltungen vor. Bislang haben wir in den beiden vergangenen Einwohnerversammlungen ausschließlich Informationsveranstaltungen zur S4 erlebt. 

Eine (weitere) Konsultationsveranstaltung im Vorfeld eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens ist immer dann angebracht, wenn sich die aktuelle Sach- und Rechtslage verändert hat. Lt. PF-RL 8 Abs. 7 ist bei Erlass der Planrechtsentscheidung und somit für die Erörterungen im Planfeststellungsverfahren die aktuelle Sach- und Rechtslage maßgebend (vgl. Attachment).

Auf derartige Änderungen in den vergangenen 12 Monaten habe ich mit meiner Antragsstellung zur Einwohnerversammlung und meinem Kommentar auf Ihrer Website hingewiesen. Anlass für meine Antragstellung waren ebenso die aktuellen Presseerklärungen zur S4-Finanzierung. 

Die Feststellung von Herrn Wilde, dass er meine Anträge nicht in die Tagesordnung der Einwohnerversammlung aufnehmen kann, zeigt, dass Konsultationsveranstaltungen, welche Änderungen in der Sach- und Rechtslage im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahrens erörtern, nicht vorgesehen oder erwünscht sind. Damit hat sich eine öffentliche Behandlung des Themas S4 bis zur Eröffnung des nächsten formellen Beteiligungsverfahrens erst einmal erledigt. Dann wird zu prüfen sein, inwieweit die Vorhabenträgerin in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren die SPNV-Ausschreibung und den Zielfahrplan Deutschland-Takt berücksichtigt und wie sie ihren Plan begründet. Also macht es erst bei Eröffnung des Anhörungsverfahrens Sinn, die öffentliche Diskussion über die S4 neu aufleben zu lassen. Schauen wir mal, ob die Vorhabenträgerin dann PF-RL 8 Abs. 7 beherzigt hat! 

Immerhin hat mein Antrag über die Anfrage von Herrn Wilde in Kiel dazu geführt, dass man dort über den Wissensstand und die Einschätzung der Bürger in Ahrensburg zum Projekt S4, die in der Diskussion Schlüsselrollen einnehmen, informiert ist. Zwischenzeitlich werde ich mit dem BMVI kommunizieren.

Mit besten Grüßen Wilhelm Hummeltenberg

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 21. November 2018

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