Der Rathausplatz von Ahrensburg ist ein öffentlicher Platz der Stadt. Er wird von der städtischen Verwaltung sowohl als Parkplatz vermietet als auch für den Wochenmarkt. Und Autofahrer und Markthändler müssen dafür eine Standgebühr an die Stadt zahlen. Nur in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen ist der Rathausplatz gratis für Autoparker.
Es ist zwar noch ein paar Wochen hin, aber bereits jetzt zeigt die Stadt auf ihrer Homepage an, dass der Rathausplatz am 25.08.2019 nicht zur Verfügung steht – jedenfalls nicht für Autoparker und kostenlos. Denn an diesem Tage gibt es dort eine Veranstaltung der SPD, und zwar den „Flohmarkt der Jusos“. Und was das Besondere daran ist: „Standgebühr: 5 € oder 1 selbst gebackener Kuchen“ – siehe die Abbildung!
Und nun meine Frage: Wer bekommt die Standgebühr – die Stadt? Oder etwa die Jusos? Und den selbst gebackenen Kuchen? Bekommt den die Stadt? Und falls dieser Kuchen öffentlich verkauft wird: Wer kontrolliert, ob der Verkauf von Speisen auch den hygienischen Vorschriften entspricht? Ist die Backstube einwandfrei? Entsprechen die Zutaten den Lebensmittelbedingungen? Haben die Kuchenbäcker/innen sich auch die Hände gewaschen, bevor sie den Teig geknetet und gerührt haben? 😉 (Hinweis: Diese Fragen habe ich mir nicht ausgedacht, sondern sie sind amtlicher Herkunft.) Weiterlesen