25.08.19: Rathausplatz unter politischer Besatzung

Der Rathausplatz von Ahrensburg ist ein öffentlicher Platz der Stadt. Er wird von der städtischen Verwaltung sowohl als Parkplatz vermietet als auch für den Wochenmarkt. Und Autofahrer und Markthändler müssen dafür eine Standgebühr an die Stadt zahlen. Nur in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen ist der Rathausplatz gratis für Autoparker.

Es ist zwar noch ein paar Wochen hin, aber bereits jetzt zeigt die Stadt auf ihrer Homepage an, dass der Rathausplatz am 25.08.2019 nicht zur Verfügung steht – jedenfalls nicht für Autoparker und kostenlos. Denn an diesem Tage gibt es dort eine Veranstaltung der SPD, und zwar den „Flohmarkt der Jusos“. Und was das Besondere daran ist: „Standgebühr: 5 € oder 1 selbst gebackener Kuchen“ – siehe die Abbildung!

Und nun meine Frage: Wer bekommt die Standgebühr – die Stadt? Oder etwa die Jusos? Und den selbst gebackenen Kuchen? Bekommt den die Stadt? Und falls dieser Kuchen öffentlich verkauft wird: Wer kontrolliert, ob der Verkauf von Speisen auch den hygienischen Vorschriften entspricht? Ist die Backstube einwandfrei? Entsprechen die Zutaten den Lebensmittelbedingungen? Haben die Kuchenbäcker/innen sich auch die Hände gewaschen, bevor sie den Teig geknetet und gerührt haben? 😉 (Hinweis: Diese Fragen habe ich mir nicht ausgedacht, sondern sie sind amtlicher Herkunft.)

Außerdem und überhaupt: Wenn die SPD den Platz von der Stadt für einen Sonntag mieten kann – können das dann örtliche Firmen genauso? Zum Beispiel Autohäuser, die dort ihre Fahrzeuge ausstellen? Oder Zirkusleute, die auf dem Rathausplatz ihr Zelt aufbauen? Und können auch andere Veranstalter einen Flohmarkt auf dem Rathausplatz veranstalten und dafür Werbung machen auf der Homepage der Stadt – oder dürfen das nur die Jusos, womöglich weil der Bürgermeister ein Mitglied der SPD ist…?

Ja, oder sollen auf dem Flohmarkt der Jusos vielleicht nur die Flöhe verkauft werden, die Juso-Boss Kevin Kühnert seinen Anhängern unlängst in der Ahrensburger Stadtbücherei ins Ohr gesetzt hat…? 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. Juni 2019

3 Gedanken zu „25.08.19: Rathausplatz unter politischer Besatzung

  1. Der Spatz vom Rathausdach

    Hähä – was ist, wenn 100 Autofahrer ihre Autos am Samstagabend dort bis Montag früh abstellen?

  2. WieDuMir SoIchDir

    Der Kuchen kann höchstens verschenkt werden. Wird der Kuchen verkauft muss der Verkäufer ein ZUVOR vom Gesundheitsamt ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorweisen. Hat er dieses nicht, darf auch gern wegen Gefahr im Verzug die Polizei zur Hilfe gerufen werden um den Verkauf zu unterbinden. So ein Gesundheitszeugnis kostet meines Wissens um die 80 €. Der Kuchenstand muss überdacht sein. Der Verkäufer muss die Möglichkeit haben sich die Hände zu waschen. Streng genommen darf nur aus einem professionellen Imbisswagen heraus verkauft werden.Der Verkäufer muss eine Haube tragen die ein herabfallen von Haaren u.a. auf die Speisen verhindert. Alles andere verstößt gegen Vorschriften. Aber auch bei Schenkungen wird Schenkungssteuer fällig ……. Also mitzählen und den Wert des verschenkten Kuchens errechnen.

  3. Andreas Hausmann

    Kuchen oder Grillwürstchen auf dem Flohmarkt zu “erwerben” (meist gegen “festgelegte” “Spende”[!]) ist überall – in ganz Deutschland – LEBEN AM LIMIT!
    Manchmal frage ich mich, wie ich die vielen Grillwürstchen und Kuchenstücke von diesen “fliegenden Anbietern” überhaupt überlebt habe. Als Kind habe ich sogar Kaugummi aus Strassenautomaten (!!) gezogen (oder wie war der Begriff für Kaugummikaufen am Automaten?).

    Ich gestehe, ich bin auch vorsichtiger geworden, schaue mir also vorher auch mal den “Durchsatz” an und wenn Grillwürstchen frisch zubereitet werden, gerade aus der Kühlung gekommen sind, dann hau ich rein.
    Kuchen – so habe ich im Kindergarten GELERNT (als Elternvertreter und Elternteil) – darf nicht mit rohen Eiern zubereitet sein, keine Sahne oder sonstiges hitzeempfindliches beinhalten…..Da schaue ich nun auf besagten Märkten also auch genauer hin – gestorben bin ich noch nie daran.
    Wenn ein gesunder Mensch, mit gesundem Menschenverstand und gesundem Magen und gesundem Willen einFlohmarktkuchenbuffet sieht, dann sollte ebenjener Mensch selbst zu entscheiden in der Lage sein….
    …und mal positiv (!) vermerkt: KONTROLLEN FINDEN STATT! …kaum sichtbar, keine Angst:
    Auf einer Veranstaltung meines Fördervereins kam damals eine mir bekannte Hauswirtschaftsmeisterin auf mich zu und lobte das exzellente, vielseitige Kuchenbuffet und gab den Grund ihres Kommens an: “So eine tolle Auswahl selbstgebackener und vielseitiger Kuchen finde ich sonst nirgendwo. Kein Bäcker oder Konditor kann das leisten…” schon gar nicht zu dem Preis.

    Also, jetzt mal mehr Mut zu Leben am Limit – veilleich zur Übung mal einen Burger bei der goldenen Möwe…?

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