Vorab notiert: Schleichwerbung ist der Oberbegriff für werbende Darstellung oder Erwähnung von Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen, bei denen der Werbezweck nicht erkannt werden soll. Das ist Täuschung der Verbraucher und unlauterer Wettbewerb, der gemäß UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verboten ist.
Eingangs Gesagtes gilt auch für Postings auf Facebook, die den Anschein von Neutralität erwecken, jedoch wirtschaftliche Beeinflussung in sich tragen. Und damit bin ich auch schon bei Ahrensburg und der Facebook-Fan-Page: „Du kommst aus Ahrensburg, wenn…“, die rund 5.000 Mitglieder anzeigt.
Auf diesem Portal schreiben die Nutzer nicht nur über ihre Wehwehchen wie „Brauner Hirsch gesperrt“, „Vodafone funktioniert nicht“ und „mein Hund hat Flöhe“, sondern dort wird auch knallharte Wirtschaftswerbung veröffentlicht, die nicht als Werbung gekennzeichnet ist. Also Schleichwerbung unter dem netten Deckmäntelchen einer „Social Community“ und damit genauso verboten wie Ladendiebstahl und Handtaschenraub. Weiterlesen











