Wenn Sie heute den MARKT durchblättern und auf die Seite 3 kommen mit der Kopfzeile „Aus der Region Ahrensburg“, dann finden Sie dort einen Beitrag, der überschrieben ist: „Das eigene Haus als Altersvorsorge“. Und dieser Beitrag stammt von Ingolf Schulz, “Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Erbrecht”.
Der gemeine MARKT-Leser könnte sehr leicht übersehen, dass es sich hier um einen Beitrag von Rechtsanwalt Schulz handelt, für den der Autor kein Honorar vom MARKT erhalten hat, sondern im Gegenteil: Für diesen Beitrag hat Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit auch noch Geld an den MARKT gezahlt, damit das Anzeigenblatt den Text veröffentlicht hat. Denn: Es ist eine Anzeige, die allerdings nicht als Anzeige gekennzeichnet ist.
Natürlich ist das nicht die Schuld von RA Schulz, sondern die Schuldfrage liegt beim Verlag. Und deshalb sollte der Anwalt sofort Einspruch einlegen mit der Forderung, dass seine Werbung noch einmal erscheint mit dem entsprechenden Hinweis „Anzeige“. Und natürlich kostenlos, denn es ist ja eine Reklamation des Anzeigenkunden. Außerdem sollte der Anwalt prüfen, ob er nicht Schadenersatz vom MARKT fordern sollte, weil das Blatt dazu beigetragen hat, ihn in ein diffuses Licht zu setzen, nämlich hier auf Szene Ahrensburg. 😉 Weiterlesen