Am 26. August 2019 hat der Ahrensburger Einwohner Harald Dzubilla in der Einwohner-Fragestunde der Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister im Marstall gefragt: “Was passiert jetzt mit dem Muschelläufer, der den vertraglichen Zweck als von Kindern bespielbares Kunstwerk nicht mehr gerecht wird?”
Daraufhin hat der Bürgermeister nachgedacht und mir am 11. September 2019 schriftlich erklärt: „Notwendige Reparaturmaßnahmen des Muschelläufers, auch die Wiederherstellung in seiner Funktion als bespielbares Kunstwerk, sollen im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das kommende Jahr in der Sitzung des Umweltausschusses am 13.11.2019 beraten werden.“
Über diese meine Anfrage hat Janina Dietrich im 3. Buch Abendblatt nicht berichtet. Aber sie stellt dort heute die Frage: „Muss der Muschelläufer Ahrensburg den Rücken kehren?“ Und der Leser erfährt, dass Bürgermeister Michael Sarach im Ausschuss darüber informiert hat, dass die Plastik nicht mehr ihren Zweck als für Kinder bespielbares Kunstwerk erfüllt und die Reparaturkosten in Vergangenheit bereits 10.000 Euro betragen haben. Allein die Anlieferung der Plastik in eine Werkstatt zwecks neuerlicher Reparatur würde schon 6.000 Euro kosten, von den Reparaturkosten gar nicht zu reden.
Nun will sich der Bürgermeister mit dem Hersteller der Figur, dem Plastiker Martin Wolke, in Verbindung setzen. Und jener verwies bereits bei Anfrage der Redaktion auf das Urheberrecht, wonach das Werk ohne seinen Willen nicht entfernt werden dürfe. Was man im Rathaus anders sieht, weil der Blaumann wegen seiner Brüchigkeit die Sicherheit der Bürger gefährdet. Weiterlesen