Lärmschutz: Resolution der Stadt Ahrensburg

Am kommenden Montag, also am 27.11.2017, ist mal wieder Stadtverordneten-Versammlung im Marstall. Die Tagesordnungspunkte finden Sie im Internet auf der Homepage der Stadt, wo wir unter TOP 08 erfahren: „S4-Lärmschutz-Zustimmung zu der Resolution hinsichtlich der von der DB geplanten Lärmschutzmaßnahmen am Gleis“. Und das ist nicht korrekt.

Richtig ist: Es geht gar nicht um “S4-Lärmschutz“, sondern es geht um Lärmschutz gegen die Güterzüge, die im Rahmen der Fehmarnbeltquerung durch Ahrensburg donnern sollen. Und dagegen gibt es jetzt eine Resolution der Stadt, die von den Verordneten beschlossen werden soll. In dieser Resolution ist u. a. klar und deutlich festgehalten:

“Ein Rechtsgutachten hat bestätigt, dass die Stadt über Abwehrrechte aus ihrem Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsrecht sowie der Planungshoheit verfügt, um die drohenden Beeinträchtigungen zu verhindern. Nach den dortigen Feststellungen ist die Stadt im Sinne des Selbstgestaltungsrechts im Kernbereich befugt, das Gepräge und die Struktur der Stadt selbst zu bestimmen.”

Na bitte, warum nicht gleich so?! In der Resolution wird auch Klartext gesprochen, der sich als Resonanz der letzten Einwohnerversammlung ergeben hat. Der Wortlaut:

“Die Stadt fordert deshalb die DB-Netz AG als planende Instanz sowie das Eisenbahnbundesamt als genehmigende Instanz auf,

1. die Städte Ahrensburg, Bad Oldesloe und Bargteheide sowie den gesamten Kreis Stormarn vom Fernverkehr und Güterverkehr, der nicht das Ziel Hamburg hat, signifikant zu entlasten. Dieser ist über die Trasse Lübeck-Büchen-Lüneburg sowie über die Osttrasse Lübeck-Bad Kleinen-Stendal zu führen,

2. analog der Forderung des Landes Niedersachsen, die Trasse Lübeck-Büchen-Lüneburg durchgängig zu elektrifizieren und teilweise zweigleisig auszubauen und

3. den etwa 450 m langen innerstädtischen Schienenbereich zwischen Bahnhof und Querung der Manhagener Allee sowie den gesamten Bereich des  Naturschutzgebietes Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal von – hohen – (höher 1 m) Lärmschutzwänden freizuhalten bei gleichbleibendem Lärmschutz.”

Horrorwand: Fotomontage der Stadt Ahrensburg

Zum Thema Lärmschutz geistert bekanntlich ein Horror-Szenario durch Ahrensburg: Schockbilder, auf denen eine sechs Meter hohe grüne Kunststoffwand zu sehen ist, die unsere Innenstadt zerteilt. Aber: Diese Bilder kommen gar nicht von der DB, sondern diese Schockbilder sind Fotomontagen, die in unserem denkmalgeschützten Rathaus, die für die örtlichen Medien produziert worden sind.

Ich war mir von Anfang an sicher: Nichts und niemand könnte die Stadt Ahrensburg dazu zwingen, solche Horrorgebilde zu akzeptieren und zu ertragen. Wir leben nämlich nicht mehr im Gutsherren-Zeitalter von Sklavenhändler Schimmelmann.

Dass es darüber hinaus auch Lärmschutzwände von natürlicher Bauweise gibt, die den Lärm nehmen, ohne dass sie das Auge kränken und unser Wohlbefinden beeinträchtigen, habe ich in Vergangenheit ja bereits mehrfach berichtet. Diese Wände sind natürlich teurer; aber wenn der Bürgermeister in Vergangenheit schon so optimistisch gewesen ist, dass die Bahn ihre Gleise tieferlegen würde, wenn er das möchte, dann wird er wohl auch Lärmschutzwände durchsetzen, die ihren Zweck erfüllen, ohne dass sie das Bild unserer Stadt zerstören.

Aber nun wollen wir hoffen, dass die Güterzüge an Ahrensburg vorbeifahren werden! Drollig ist in diesem Zusammenhang, was ein Leserbriefschreiber im 3. Buch Abendblatt sinngemäß von sich gegeben hat, nämlich dass wir die geplante Route der Güterzüge durch Ahrensburg akzeptieren müssen, denn sonst würde sich das Problem nur verlagern auf andere Städte.

Das ist so, um es mal in einer Metapher zu verdeutlichen, wenn der HSV nichts mehr gegen seinen Abstieg unternimmt mit dem Hinweis des Trainers: “Wenn der HSV nicht absteigt, dann würde dafür doch eine andere Mannschaft rausfliegen, sodass das Problem nur verlagert wird auf eine andere Stadt.” 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 22. November 2017

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