Wenn ein Händler auf dem Wochenmarkt mich auffordert, seine Kirschen zu probieren, dann gehe ich nicht davon aus, dass ich fürs Probeessen auch zahlen muss. Und wenn mir in einem Supermarkt ein Probierhäppchen angeboten wird, dann bekomme ich dieses gratis. Und wenn ich im Dromarkt eine Warenprobe bekomme, dann finde ich den Preis dafür nicht auf dem Kassenbon. Ende der Vorrede.
Als ich soeben das Abendblatt online aufgemacht habe, öffnet sich mir eine Werbung von McDonald’s – siehe die Abbildung! Dort steht, dass ich einen 40 Jahre alten Royal-Burger, der nach sooo vielen Jahren angeblich “unverändert lecker” ist, “Jetzt probieren!” soll.
“Probieren”! Das kann ja wohl nicht bedeuten, dass wir für die Warenprobe löhnen müssen, oder? Denn sonst hätte die Buletten-Manufaktur dort “Jetzt kaufen!” schreiben müssen, statt “Jetzt probieren!”
Also, liebe Szene-Ahrensburg-Leser, treffen wir uns heute alle zur Mittagszeit bei McDonald’s in der Hamburger Straße und probieren dort, ob das Probier-Angebot auch ehrlich gemeint ist oder ob nicht! 😉