In jeder Jahreszeit fällt etwas vom Himmel: Im Frühling der Blütenstaub, im Sommer der Regen, im Herbst das Laub und im Winter der Schnee. Und während Hauseigentümer im Winter den Schnee fegen müssen, so haben sie im Herbst das Laub von den Gehwegen zu harken, damit niemand darauf ausrutsche und auf den Arsch verlängerten Rücken falle.
Alle Jahre wieder fegen wir die Blätter vom Bürgersteig und kehren sie zu Haufen am Straßenrand. Und kaum sind wir damit fertig, da fallen dann schon wieder die nächsten Blätter herab. Und irgendwann: Rien ne va plus – es geht nichts mehr, der Randstreifen zwischen Gehweg und Straße ist besetzt. Und dann warten wir auf den Laubwagen.
Der Laubwagen kommt aber nicht, wenn wir es wünschen, sondern er kommt, wenn die Stadtwerke es wünschen. Stattdessen kommt der Wind und bläst das Laub wieder auf den Gehweg.
Blätter sind keine Briketts, die man stapeln kann. Vor meinem Grundstück liegen das Laub, zu Matsch gefahren, im Rinnstein. Und ich weiß nicht mehr, wohin ich das frisch gefallene Laub noch kehren soll.
Da fällt mir mein Laubbläser ein! Dieses laute Instrument, das vielen Bürgern ein Dorn im Auge ist, weil sie es als umweltunfreundlich betrachten. (Oft sind das Frauen, die ihre Wohnung täglich mit dem Staubsauger durchlaufen 😉 ) Neulich, und das ist kein Gag, sah ich ganz früh morgens in der Tiefgarage vom CCA einen Mann mit einem Laubbläser durch die unterirdische Halle spazieren. Nein, das Gerät war nicht auf Saugen eingestellt, sondern tatsächlich auf Blasen. Und so bließ der Mann den ganzen Staub von links nach rechts in die Ecken. Wozu das gut sein sollte, war für mich nicht erkennbar.
Apropos Laubsauger: Was ist, wenn ich damit mein Laub vom Gehweg mitten auf die Straße blase? Dann ist der Gehweg rein, und die Straße wird von der Straßenreinigung gereinigt. Frage: Spricht etwas dagegen – rechtlich gesehen, meine ich…?












