Was kostet es den Autofahrer, wenn dieser unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt hat? Laut Bußgeld-Katalog wird eine solche Übeltat mit 35 Euro geahndet. Und was kostet es, wenn Sie auf dem Parkplatz von Rechtsanwalt Robert Niess in der Manfred-Samusch-Straße gestanden haben, justament als dieser Advokat mit seinem Töfftöff um die Ecke gefahren kam? Ein Ahrensburger muss dafür nach einem Vergleich vor dem AG Ahrensburg rund 250 Euro bezahlen – inkl. Anwaltsgebühr und Gerichtskosten.
Es war im Grunde das geschehen, worüber ich am 5. September 2016 an dieser Stelle berichtet habe. Auch diesmal hatte der Fahrer, ein älterer Herr aus Ahrensburg, sein Fahrzeug gar nicht verlassen, sondern er wollte nach eigener Aussage den Parkplatz nur benutzen, um dort zu wenden. Dem widerspricht Parkplatzmieter Niess in eigener Sache: Nein, der Mann wäre ausgestiegen und war der Aufforderung, sofort wegzufahren, nicht unverzüglich nachgekommen. Und deshalb hat dieser Bösewicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung bekommen und eine anwaltliche Gebührenrechnung in Höhe von 88,64 Euro.
Allerdings hat Anwalt Niess aus meinem damaligen Blog-Eintrag gelernt und hat die Gebühren in eigener Sache nicht selbst berechnet, sondern er ließ die Rechnung von seiner Kollegin im selben Büro erstellen. Und weil der Autofahrer sich daraufhin zwar schriftlich verpflichtet hatte, niemals wieder auf die Parkplätze von Rechtsanwalt Niess zu fahren, aber keine strafbewehrte Unterlassungserklärung diesbezüglich abgeben und demzufolge auch nicht die Anwaltsrechnung bezahlen wollte, reichte Anwalt Niess unverzüglich Klage ein beim AG Ahrensburg. Weiterlesen









