Rechtsanwalt Robert Niess hat den Rechtsanwalt Robert Niess in Anspruch genommen – honorarpflichtig, versteht sich!

Zum Start in die Woche erzähle ich Ihnen wieder einmal eine aufschlussreiche Geschichte aus der Freien und Geisterstadt Ahrensburg, die Sie mir womöglich gar nicht glauben werden. Und ich selber habe mich gefragt: Wird hier ein Dachdecker benötigt, wegen eines Dachschadens? Oder bloß ein Staatsanwalt wegen einer Strafanzeige gegen einen Rechtsanwalt…?

Die Geschichte: Am 19. März 2016 kam ein lieber Freund meiner Familie aus Hamburg nach Ahrensburg und wollte sich hier einen Döner in der Manfred-Samusch-Straße holen. Als er mit seinem Wagen dort angehalten hatte (er saß noch drin), kam ein Mann herbei und erklärte ihm, er dürfe dort nicht parken. Das hatte mein Freund auch gar nicht getan, denn er war ja noch gar nicht ausgestiegen, hatte folglich nur gehalten. Also bedankte er sich bei dem Mann für den Hinweis und wollte gerade weiterahren, als er bemerkte, dass besagter Mann ihn und sein Auto fotografierte. Mein Freund fragte den Mann, was das zu bedeuten habe. Eine Antwort bekam er nicht. Und so fuhr er davon und und schüttelte den Kopf darüber, was es in Ahrensburg doch für sonderbare Fotografen gibt.

Mein Freund hatte die Episode in Ahrensburg schon längst vergessen, da bekam er mit dem Datum vom 1. August 2016 – also fast fünf Monate später! – ein Schreiben von dem Ahrensburger Rechtsanwalt Robert Niess. Dieser schrieb ihm, dass mein Freund einen der Parkplätze auf dem Grundstück Manfred-Samusch-Straße 1 blockiert hätte und erklärte: „Die gesamte Grundstücksfläche und im Übrigen auch meine Parkplätze befinden sich ausnahmslos auf einem Privatgrundstück, auf dem das Parken für Fremde verboten ist. Sie haben keine Erlaubnis von uns erhalten, auf unseren Stellplätzen zu parken. Hinreichende Hinweise auf das Privatgrundstück und auf das Verbot des Parkens befinden sich an den Schildern an der Hauswand und auf dem Pflasterstein aufgebrachten Aufdruck in einer Größe von 2 x 2 m.“

Und Rechtsanwalt Niess forderte meinen Freund auf, unverzüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und außerdem an ihn, den Rechtsanwalt Niess, die Summe von 88,64 EUR zu zahlen. Warum? Man lese und staune: „aufgrund der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Robert Niess“, und zwar in der “Leistungszeit: 21.03.2016 bis 01.08.2016”!

Das Corpus Delicti, nämlich die Rechnung des Rechtsanwaltes Robert Niess für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes Robert Niess, bilde ich hier im Original ab, damit alle Ahrensburger Juristen sehen und staunen können, wie dieser Herr Kollege an das Geld fremder Leute kommen möchte. Und besonders erstaunlich: So ein Mann fungiert sogar noch als Notar!

Mein Freund, ein friedliebender Mensch, hat meinen Rat befolgt, das Ansinnen des Ahrensburger Advokaten zu negieren. Und ich gebe RA Niess an dieser Stelle den guten  Rat, so einen Scheiß in Zukunft zu unterlassen, und berechne ihm für diese meine Beratung 88,64 EUR, zahlbar innerhalb von 14 Tagen rein netto. 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 5. September 2016

3 Gedanken zu „Rechtsanwalt Robert Niess hat den Rechtsanwalt Robert Niess in Anspruch genommen – honorarpflichtig, versteht sich!

  1. Kassandra

    “Niess!”, sprach der Rechtsanwalt zu sich selber. Und dann hat er genossen, nämlich seine Selbstherrlichkeit: Ordnungshüter, Ankläger, Richter und Zahlungsempfänger in einer Person. Toll. Davon könnte man als Rechtsanwalt gut leben, weil es vermutlich immer noch genügend naive und ängstliche Menschen gibt, die stillschweigend zahlen.

    Ansonsten siehe hier: http://www.it-ip-legal.de/abmahnungen/26-abmahn-anwaelte

  2. Sabine

    Ich vermute mal, dass der Mann, der das Foto geschossen hat, der Herr Rechtsanwalt himself gewesen ist. Ich habe bei Döner-Harem schon öfter gehört, dass der Herr Ärger macht und Autofahrer anpfeift, auch wenn die nur ein paar Minuten dort halten. Aber wenn die alle 88 Euro zahlen, dann lohnen sich die Parkplatz-Besetzer möglicherweise mehr für die Anwaltskanzlei als deren Mandanten. ;o)

  3. Kurt Fischer

    kenne keinen so selbstgefälligen und dabei so inkompetenten Rechtsanwalt wie Niess. Scheinbar wenig Aufträge, deswegen der Versuch, sich auf diesem Wege geld zu verschaffen. Absolut nicht empfehlenswert

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