Wenn jemand das Weltunternehmen Amazon öffentlich des Betruges bezichtet, dann muss derjenige schon ein paar Asse im Spiel haben, um nicht am Ende als Verlierer dazustehen. Denn Amazon hat verdammt gute Anwälte und dazu auch noch das Geld, um jeden Prozess so weit zu führen, dass dem Gegner schon vorher die Luft wegbleibt. Und derjenige, der Amazon beschuldigt, bin ich.
Betrachten Sie bitte die Abbildung! Hier bietet Amazon ein aktuell erschienenes Buch zum Kauf an, das es gar nicht geben darf. Es ist ein Raubdruck. Damit wird gegen geltendes Urheberrecht verstoßen. Und Amazon betätigt sich darüber hinaus der Hehlerei.
Ich kann das mit Bestimmtheit sagen, denn das Werk, um das es hier geht, trägt den Titel „Ewers“ und stammt von Hans Reimann. Das Buch kann nur mit Genehmigung des Nachlassverwalters neu verlegt werden; und dieser Nachlassverwalter bin ich. Und ich habe nie und niemandem die Genehmigung für den Druck und Verkauf dieses Buches gegeben. Weiterlesen










