Die Leser vom 3. Buch Abendblatt erfahren heute: „Zehn Monate auf Bewährung für Pöbler gefordert“, und Gerichtsreporterin Dorothea Bendikt berichtet, dass der „wegen Beleidigung angeklagte Erwin T. (Name geändert)“ erneut nicht vor Gericht erschienen ist. Und dieser Pressebericht aus dem Amtsgericht in Ahrensburg bedarf einer Ergänzung.
Nachdem der wegen diverser Straftaten angeklagte „Erwin T.“ über seinen Pressesprecher, den Gerüchtsreporter und gefürchteten „Stalker“ Rolf Schälike, im Internet über den Prozessverlauf berichten lässt, wo der Name Klaus Schädel permanent genannt wird, wundere ich mich, dass die Stormarn-Redaktion weiterhin über „Erwin T.“ berichtet.
Aber zum Eigentlichen: Rolf Schälike, der Gerüchtsreporter, wiederholt die Beleidigungen, Pöbelei und Verleumdungen, wegen der Klaus Schädel vor dem Strafrichter steht flieht, mit Namensnennung aller Beteiligten, ohne dass der Staatsanwalt das in seinem Plädoyer bewertet bzw. trotz dieses Wissens keine umgehende Löschung durchgesetzt hat, sondern die Betroffenen auf den Zivilklageweg verweist. Irgendwie passt das in meinen Augen nicht zusammen. Weiterlesen










