“Lokale Firmenwerbung” im Internet, verspricht ein Unternehmen via E-Mail und will “Ihren Stadteintrag in Ahrensburg” haben. Und das soll kostenlos sein. Aber es ist in dem Angebot auch von “Premiumeinträgen” die Rede, und ich weiß aus Erfahrung, dass die nicht kostenlos sind. So weit, so gut.
Es funktioniert wie folgt: Man will mit kostenlosen Angeboten ködern, um nachher kostenpflichtige Einträge zu verkaufen. Der Trick des Unternehmens: Hier wird mit dem offiziellen Landeswappen von Schleswig-Holstein geworben, um der Offerte einen amtlichen Status zu verleihen und das Vertrauen der Werbungtreibenden zu erschleichen. Das aber ist verboten.
Die IHK informiert: “Neben der Spezialvorschrift des § 145 MarkenG für die Verwendung von Hoheitszeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen stellt nach § 124 des Ordnungswidrigkeitengesetztes (OWiG) stellt auch die unbefugte Benutzung von Wappen des Bundes oder des Landes, des Bundesadlers, von entsprechenden Teilen eines Landeswappens und von Dienstflaggen des Bundes oder Landes eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.”
Ob darüber hinaus eine “lokale Firmenwerbung”, auch wenn diese kostenlos ist, bei diesem Unternehmen sinnvoll ist, wage ich stark zu bezweifeln. Denn die Leute akquirieren mit den Namen bei anderen Firmen.