Damit Sie gleich mitten im Thema sind, liebe Mitbürger, klicken Sie bitte auf meinen Blog vom 21. November 2018, wo ich über einen Fischhändler berichte, dem die Stadtverwaltung von Ahrensburg einen Stand auf unserem Wochenmarkt beharrlich verweigert. Zur Begründung heißt es u. a.: Kein Platz vorhanden. Und: Fischstände sind bereits ausreichend vorhanden.

Kein Verkaufswagen sondern ein Werbewagen für eine Wurstfirma, einen Verkaufsplatz wegnimmt. Erlaubt?
Die Sache mit dem Platz, der nicht vorhanden ist, das ist natürlich purer Unsinn. Es ist sogar soooviel Platz vorhanden, dass einzelne Händler auch noch ihre Transportfahrzeuge und Personenkraftwagen auf dem Marktplatz parken; womit ich nicht die Wagen meine, aus denen heraus der Verkauf stattfindet. Was hat der Marktkunde eigentlich davon, wenn der Marktplatz derart mit Autos zugeparkt ist, wo früher einmal Markstände gewesen sind?!
Mehr noch: Die Firma Döllinghareico aus Elmshorn bekommt auf dem Ahrensburger Wochenmarkt seit ewiger Zeit sogar ein Werbefahrzeug über einen Marktbeschicker gestellt, um für diese Firma plakativ auf dem Wochenmarkt zu werben. Und damit wird Verkaufsfläche allein für Reklamezwecke vollgeparkt. Woraus sich auch meine Frage ergibt: Sind Werbefahrzeuge für Unternehmen und deren Markenprodukte eigentlich behördlich gestattet? Denn dann könnte ja jeder kommen. Weiterlesen









