Wenn Sie heute den MARKT lesen, lieber Mitbürger, dann werden Sie dort Landrat Dr. Henning Görtz sehen, und zwar in einem Beitrag, der überschrieben ist: „Erste Lockerungen in Stormarn“. Und hier finden wir die Aussage: „Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern dürfen öffnen, wenn sie die Verkaufsfläche auf die zulässige Größe von 800 Quadratmetern begrenzen können.“ Und weiter im Text: „Baumarkte sind nicht von der 800 Quadratmeter-Beschränkung betroffen.“
Was für ein Irrwitz! Wenn ein Geschäft beispielsweise 4.000 Quadratmeter groß ist, dann dürfen davon nur 800 Quadratmeter geöffnet sein. Das bedeutet: 100 Kunden, die sich auf 4.000 Quadratmetern im sicheren Abstand voneinander verteilen könnten, müssen sich nun auf 800 Quadratmetern näherkommen. Allerdings nicht in Baumärkten, denn dort wurde scheinbar Coronafallen aufgestellt, die das Virus schon an der Eingangstür einfangen und abtöten, oder…? Weiterlesen