Im Rahmen des “Ahrensburger Stadtgeldes” stellt die Verwaltung die Frage: “Kann ich das Geld spenden?” und beantwortet diese Frage wie folgt: “Sie können den Gutschein auch spenden. Schreiben Sie einfach ‘Spende’ auf das Stadtgeld-Anschreiben und schicken Sie es an die Stadtverwaltung zurück. Die gesamte Spendensumme werden wir für soziale Zwecke nutzen.” Und das, meine lieben Mitbürger, ist Quatsch mit Soße, denn die Stadt darf das Geld gar nicht für soziale Zwecke nutzen.
Das sogenannte “Ahrensburger Stadtgeld” in der Gesamthöhe von rund 1,3 Millionen Euro ist zweckgebunden. Eben zur Unterstützung des Ahrensburger Handels inklusive der gastronomischen Betriebe, der durch Pandemie und Lockdown wirtschaftlichen Schaden genommen hat. Allein das sind Ziel und Zweck der städtischen Aktion. Teile dieses Geldes für andere Zwecke zu verwenden, wäre ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes. Und ich denke, schon die Verbreitung der städtischen Verlautbarung wider besseres Wissen ist ein Akt, der durchaus geahndet werden könnte. Weiterlesen