Harald Dzubilla (Hier in einem Porträt der Süddeutschen Zeitung)
Sehr geehrter Lars Haider –
aufgrund einer ganzseitigen Berichterstattung in der Stormarn-Beilage im Hamburger Abendblatt vom 4. Februar 2016, die sich mit meiner Arbeit als Blogger in Ahrensburg befasst, schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief. Wenn Sie Harald Dzubilla nicht kennen, dann werden Ihnen Manfred Braun und Ove Saffe, zwei meiner langjährigen beruflichen Wegbegleiter, bestätigen, dass ich zwar ein kritischer und satirischer Mensch bin (siehe auch nebenstehendes Porträt in der Süddeutschen Zeitung), dabei aber immer auf Ehrlichkeit bedacht bin. Und genau das kann ich von Personen in der Ahrensburger Redaktion der Stormarn-Beilage nicht unbedingt behaupten.
Was ist passiert? Passiert ist, dass ich auf meinem Blog “Szene Ahrensburg” – wo ich häufig die Berichterstattung der Stormarn-Beilage kritisiert habe genauso wie auch von anderen lokalen Medien – eine offene Anfrage an die Veranstalterin eines Benefiz-Konzertes für Flüchtlinge in Ahrensburg gestellt habe. Schirmherr dieser Veranstaltung war der Ahrensburger Bürgermeister Michael Sarach. Ich habe die Spendensumme nachgerechnet und die Veranstalterin (die in Ahrensburg eine Person der Öffentlichkeit ist) in meinem Blog konfroniert mit der Frage: „Wo ist denn eigentlich die Differenz in Höhe von geschätzten 5.775 Euro geblieben, Frau Thunecke?“ Wenig später wurde die Frage ergänzend veröffentlicht, und zwar auf der offiziellen Homepage der Stadt Ahrensburg in einer Anfrage an den Bürgermeister durch die Stadtverordnete Anne Hengstler(CDU).Weiterlesen →
Ich freue mich immer wieder, wenn ich hier nicht alles selber schreiben muss, sondern von Lesern unterstützt werde, vorrangig in Kommentaren. Denn Sie wissen ja: Keiner ist so klug wie alle! Apropos klug: Wer die Ahrensburgerin Anne Frey kennt, der weiß auch, dass sie eine kluge Frau ist, die dermaleinst im Vorstand des Vereins “Bürger für Ahrensburg” tätig gewesen ist, als dieser Verein noch vorhanden (und erfolgreich) war. Und Anne Frey schreibt zum Artikel “Blogwarte” in der Stormarn-Beilage wie folgt:
Hamburger Abendblatt: “Lesen, was bewegt” wie zum Beispiel eine Leserin zur Antwort
Lieber Herr Dzubilla, liebe Leser von Szene-Ahrensburg,
Den Artikel mit der Überschrift „Die Blogwarte“ in der Stormarnbeilage vom Donnerstag, dem 04.02.2016 , und die Beiträge und Kommentare in Ihrem Blog zu diesem Thema habe ich aufmerksam gelesen. Ich bin der Meinung, dass in Ihrem Blog über diesen Artikel mit einem hohen Maß an Sachlichkeit und Sachkompetenz diskutiert wird , also mit einer Herangehensweise, die ich in dem Artikel von Frau Frenzel sehr vermisse. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich das eine oder andere wiederhole, was in den Beiträgen und Kommentaren in diesem Blog bereits benannt wurde.
Frau Frenzel erweckt in ihrem Artikel den Eindruck, als habe eine Person , die in den Medien diffamiert oder beleidigt wurde, kaum die Möglichkeit , sich dagegen zur Wehr zu setzen. Sie beruft sich dabei auf den Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck. Schaut man sich aber die Äußerung von Herrn Anders etwas genauer an, dann wird deutlich , dass Herr Anders in dieser Textpassage vom Bundesverfassungsgericht und nicht von den Strafverfolgungsbehörden oder den Zivilgerichten spricht. Das Bundesverfassungsgericht hat aber mit dem Thema dieses Artikels gar nichts zu tun. Hier muss also bei Frau Frenzel etwas durcheinander geraten sein.
Was ich diesem Artikel vorwerfe, ist die darin enthaltene Botschaft , dass das Opfer einer öffentlichen Verleumdung dies meist hilflos über sich ergehen lassen müsse. Wenn Frau Frenzel umfassend informieren würde, hätte sie in ihrem ganzseitigen Artikel darauf hinweisen müssen, dass in diesem Fall der Weg über eine Zivilklage sehr viel erfolgversprechender ist als eine Strafanzeige. Tatsächlich wird aber diese Möglichkeit in dem Artikel nur am Rande erwähnt, und dann von Frau Frenzel gleich wieder mit dem Hinweis versehen, dass auch dieser Weg „beschwerlich“ sei. Frau Frenzel kommt nicht auf den Gedanken, dass womöglich gar keine Verleumdung bzw. gar kein Mobbing vorliegt , wenn sowohl die Staatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Verfahrens verzichtet und auch ein Anwalt davon abrät, das Thema weiter juristisch zu verfolgen.
Dazu meine eigene Erfahrung zum Thema öffentliche Verleumdung: Als das Thema „Umgestaltung der Großen Straße“ in Ahrensburg diskutiert wurde, war ich im Vorstand des Vereins „Bürger für Ahrensburg“ , und ich kam in dieser Funktion häufig in den Ahrensburger Medien zu Wort . Neben der Fällung von fast 40 Bäumen ging es damals um die Einkürzung der Linden in der Großen Straße und die Frage, ob daraus Kastenlinden hergestellt werden sollten. Eines Tages wurde ich von Bekannten auf einen Leserbrief angesprochen , der im Markt erschienen war. Der Verfasser machte sich über das Anliegen des Vereins und mein öffentliches Engagement für den Erhalt der Bäume lustig , und er versuchte im nächsten Schritt , meine Rolle als bislang strafrechtlich unbescholtene Bürgerin in Frage zu stellen. Nachdem ich den Artikel gelesen hatte, war ich zunächst bemüht, mit dem Verfasser in Kontakt zu treten. Das funktionierte nicht , weil der Verfasser mir das Gespräch verweigerte. Auch ein Gespräch mit den Redakteuren des Anzeigenblattes verlief ergebnislos. Als ich auf diesem Weg nicht weiterkam, schaltete ich einen Anwalt ein, der zunächst eine außergerichtliche Lösung versuchte, indem er den Verfasser dazu aufforderte , die beleidigenden Äußerungen zurückzunehmen. Nachdem der Verfasser auch darauf nicht eingegangen war, reichte ich Klage beim Amtsgericht Ahrensburg ein , und zwar eine Klage wegen Beleidigung und öffentlicher Verleumdung.
Das Gericht hat mir voll und ganz Recht gegeben und damit verhindert, dass nicht noch einmal ein derartiger Leserbrief geschrieben wurde. Die Gegenseite hatte in diesem Verfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Äußerungen des Verfassers dieses Leserbriefs durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt wären. Das Gericht hat jedoch eine ganz klare Trennlinie gezogen zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Tatbestand der Verleumdung und Diffamierung anderer Menschen. In anderen Worten heißt dies: Wenn ich jemanden verleumde , kann ich mich also gerade nicht auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit berufen. In diesem Fall sprach das Gericht von einer so genannten Schmähkritik, d.h. , dass ein Sachverhalt, in diesem Fall also die Diskussion um die Kastenlinden, nur als Vorwand benutzt wurde, um mich persönlich zu diffamieren. Meine persönliche Erfahrung mit dem Amtsgericht Ahrensburg widerspricht also komplett dem Tenor dieses Artikels.
Anhand der schriftlichen Urteilsbegründung war zu erkennen, dass Gerichte bei der Urteilsfindung gesicherte Verfahren der Beweisführung anwenden und sich dabei auch auf eine Vielzahl von Urteilen berufen können, um eine öffentliche Verleumdung z.B. von Satire oder Ironie unterscheiden zu können. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung möchte ich also ganz klar der in diesem Artikel vertretenen Auffassung entgegentreten , dass in Deutschland fast jede öffentliche Beleidigung mit dem Recht auf Meinungsfreiheit quittiert werden könne. Und ich finde es nicht in Ordnung, wenn Frau Frenzel in diesem Zusammenhang einen Sprecher der Staatsanwaltschaft in einem falschen Zusammenhang zitiert.
Besonders bedenklich finde ich den Titel „Die Blogwarte“. Die Blockwarte waren diejenigen Personen, die vermeintliche Gegner des Nazi-Regimes verleumdeten und dabei selbst ungeschoren davonkamen. Auf die heutige Zeit übertragen wird damit impliziert, dass Blogger generell auf die gleiche Stufe gestellt werden können wie die Denunzianten, die Teil des NS-Unrechtsregimes waren. Das müsste jede Person, die schon einmal etwas in einem Blog kommentiert hat, aufhorchen lassen. Aus diesem Titel könnte des Weiteren die Schlussfolgerung gezogen werden, dass wir mehr als 70 Jahre nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes in einem Staat leben, in dem jeder ehrliche und unbescholtene Mensch Gefahr läuft, öffentlich verleumdet zu werden , ohne dass er die Gewissheit haben kann, dass der oder die Täter von einem Gericht belangt werden kann/ können. Der Artikel unterstellt also, dass wir in einem Zustand permanenter Rechtsunsicherheit leben.
Ich bin der Meinung, dass Frau Frenzel mit ihrem Artikel ein äußerst negatives Bild von den Möglichkeiten zeichnet, die dem Rechtsstaat im Falle von Mobbing bzw. öffentlicher Verleumdung zur Verfügung stehen. Wenn aber eine Zeitung , die sich der Qualitätspresse zuordnet, zu einer derartigen Einschätzung kommt, muss man sich nicht wundern, wenn Pegida und andere Gruppierungen am rechten Rand sich derartige Aussagen zunutze machen , um generell die Rolle Presse und darüber hinaus die Wirksamkeit des gesamten Rechtssystems in Frage zu stellen.
Dass die Stormarn-Beilage tendenziös berichtet, haben wir inzwischen ja schon mehrfach nachlesen können. Heute schreibt die Beilage über die Anfrage der Stadtverordneten Hengstler (CDU) im Kulturausschuss und übertitelt den Bericht mit dem Satz: „Flüchtlingshelfer kritisieren Anfrage zum Gutshof-Festival“. Meine Frage: Warum, um alles in der Welt, tun sie das, denn schließlich geht es doch um ihr Geld?!
Vorab: Die Stadtverordnete Hengstler hat die gewünschte Auskunft nicht bekommen. Der Schirmherr der Veranstaltung, Bürgermeister Michael Sarach, war gar nicht in den Ausschuss gekommen. An seiner Stelle trat die Kulturbeauftragte der städtische Jurist in Erscheinung. Ich zitiere nur drei Sätze aus der heutigen Stormarn-Beilage:
„Stadtjustiziar Thomas Reich antwortete im Ausschuss, dass der Stadt keine prüfbare Gesamtabrechnung vorliegt, da es sich um eine von Dritten organisierte Privatveranstaltung gehandelt habe. Bürgermeister Sarach sei nur Schirmherr gewesen, die Stadt habe eine überschlägige Darstellung der Veranstalterin erhalten und der Bürgermeister habe ‘keinen Zweifel an deren Ordnungsgemäßheit’. Für nähere Informationen müsse Frau Hengstler Felizitas Thunecke fragen.“
Hierzu habe ich folgende Frage: Ist eine öffentliche Veranstaltung, die eine Benefiz-Veranstaltung ist, bei der eine Amtsperson die offizielle Schirmherrschaft übernommen hat, eine „Privatveranstaltung“? So, wie z. B. die Geburtstagsfeier in einer Kneipe? Dann muss der Bürgermeister natürlich keine Rechenschaft ablegen, wenn er über die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung befragt wird.Weiterlesen →
Vorab: Gestern berichtete die Stormarn-Beilage vom Hamburger Abendblatt über einen Blogger und meinte damit mich. In dem Beitrag werde ich öffentlich gemobbt, ohne dass mein Name oder der Name meines Blogs genannt werden. Beispiele stehen u. a. hier und hier und hier. Und es wurden in Print und auch online “Stimmen” veröffentlicht wie z. B. die Stimme von Dr. Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter der Grünen. An ihn richtet sich mein nachfolgender Offener Brief und also lautend:
Sehr geehrter Herr Dr. von Notz –
wir wurden einander mal vorgestellt, und zwar auf dem Rondeel in Ahrensburg an einem Stand vom Bündnis90/Die Grünen, also Ihrer Partei. Und nun habe ich Sie aktuell wiederentdeckt, nämlich in der Stormarn-Beilage vom Hamburger Abendblatt. Dort steht ein ganzseitiger Beitrag, der überschrieben ist: “Die Blogwarte von Ahrensburg”, womit vermutlich phonetisch an die Blockwarte aus der Nazi-Zeit erinnert werden soll. Gemeint sind damit der Blogger, also ich, und die Kommentatoren auf meinem Blog Szene Ahrensburg.Weiterlesen →
Gestern berichtete die Stormarn-Beilage über einen Blogger und meinte mich. In dem Beitrag wurde ich öffentlich gemobbt, ohne dass mein Name oder der Name meines Blogs genannt wurde. Und es wurden „Zeugen“ aufgeführt und zitiert. Zum Beispiel Jürgen Eckert, Stadtverordneter der SPD. Hier die betreffende Textpassage in (rot) gekürzter Wiedergabe:
„Jürgen Eckert soll, so die Argumentation … behauptet haben, gegen den Blogger lägen Anzeigen vor … Jürgen Eckert sagt, er habe … nie behauptet, es lägen Strafanzeigen gegen den Autor vor.“
Was war der Grund für meinen damaligen Blog-Eintrag? Der Grund war eine E-Mail von Leserin Sabine Heinrich, vielen Bürgern noch bekannt als ehemalige Lehrerin an zwei Ahrensburger Schulen. Frau Heinrich schrieb mir am 07.09.2015:
„Ich möchte Ihnen von einer kurzen befremdlichen Begegnung am Sonnabend berichten. Da traf ich Herrn Eckert (wir kennen uns seit ca. 20 Jahren) – und er sprach mich sichtlich erregt auf meine Kommentare bei Szene Ahrensburg bzgl. seiner Stadtrundfahrt und des PRH (AWO – warum nicht DRK?) an. Ich hätte falsche Behauptungen aufgestellt, er fühle sich persönlich sehr be-/getroffen, und wenn ich das wieder tun würde, würde er eine Unterlassungsklage gegen mich anstrengen.Weiterlesen →
Gestern berichtete die Stormarn-Beilage über einen Blogger und meinte mich. In dem Beitrag wurde ich öffentlich gemobbt, ohne dass mein Name oder der Name meines Blogs genannt wurde. Und es wurden “Zeugen” aufgeführt und zitiert. Zum Beispiel Propst Hans-Jürgen Buhl. (Hinweis: Ich bin Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde.) Hier die betreffende Textpassage:
Propst Buhl
Nach wiederholten Veröffentlichungen des Bloggers stellte die Kirche im Januar 2014 Strafanzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 Strafgesetzbuch), Volksverhetzung (§ 130), Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166) sowie Störung der Religionsausübung (§ 167). Der Blogger hatte unter anderem geschrieben “Ich bin dafür, jeden Auftritt von Frau Botta (damalige Pastorin, Anm. der Redaktion) in der Schlosskirche zu stören. Mit Transparenten und Zwischenrufen von den Kirchenbänken!” Titel des Textes: “Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Ahrensburg: Gestern Kindesmissbrauch, heute Machtmissbrauch.”
Propst Hans-Jürgen Buhl sagt: “Aus den Texten wird deutlich, dass der Autor ein frustrierter Zeitgenosse ist, der durch das Medium Internet möglichst viele Menschen an seiner grundsätzlichen Wut teilhaben lassen will.” Es sei weder neu noch originell, die Institution der Kirche anzugreifen. “Das muss die Kirche aushalten”, findet der Propst. Aber es sei in diesem speziellen Fall dazu aufgerufen worden, die Gottesdienste einer damaligen Gemeindepastorin zu stören, möglicherweise gewaltsam. “Mit der Anzeige erhofften wir, dass die menschenunwürdigen Appelle unterbunden werden und dass wir in Ahrensburg zu einer zwar kritischen, aber respektvollen Debatte zurückkehren können.” Das Verfahren wurde laut Anders eingestellt.
Hierzu mein Kommentar: Das Verfahren wurde nicht eingestellt, weil es gar kein Verfahren gegeben hat. Jedenfalls nicht gegen mich. Denn: Von den angeblichen Strafanzeigen, die vor zwei Jahren erfolgt sein sollen, habe ich erst gestern aus der Stormarn-Beilage erfahren.
Mit anderen Worten: Die angeblichen “Straftaten”, von denen die Stormarn-Beilage mit Angabe von Paragraphen berichtet, habe ich gar nicht begangen. Netter Mobbing-Versuch also.Weiterlesen →
“Lokale Firmenwerbung” im Internet, verspricht ein Unternehmen via E-Mail und will “Ihren Stadteintrag in Ahrensburg” haben. Und das soll kostenlos sein. Aber es ist in dem Angebot auch von “Premiumeinträgen” die Rede, und ich weiß aus Erfahrung, dass die nicht kostenlos sind. So weit, so gut.
Es funktioniert wie folgt: Man will mit kostenlosen Angeboten ködern, um nachher kostenpflichtige Einträge zu verkaufen. Der Trick des Unternehmens: Hier wird mit dem offiziellen Landeswappen von Schleswig-Holstein geworben, um der Offerte einen amtlichen Status zu verleihen und das Vertrauen der Werbungtreibenden zu erschleichen. Das aber ist verboten.
Die IHK informiert: “Neben der Spezialvorschrift des § 145 MarkenG für die Verwendung von Hoheitszeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen stellt nach § 124 des Ordnungswidrigkeitengesetztes (OWiG) stellt auch die unbefugte Benutzung von Wappen des Bundes oder des Landes, des Bundesadlers, von entsprechenden Teilen eines Landeswappens und von Dienstflaggen des Bundes oder Landes eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.”
Ob darüber hinaus eine “lokale Firmenwerbung”, auch wenn diese kostenlos ist,bei diesem Unternehmen sinnvoll ist, wage ich stark zu bezweifeln. Denn die Leute akquirieren mit den Namen bei anderen Firmen.
Was ist denn da passiert – der große Beitrag von Mira Frenzel über die “Blogwarte von Ahrensburg” (sprachliche Anlehnung an die Blockwarte aus der Nazi-Zeit) ist plötzlich verschwunden – rechts der Anriss, wie er dort heute vormittag noch gestanden hat. An Stelle dieses Cybermobbings steht jetzt ein allgemeiner Artikel über “Cybermobbing” von einem Hamburger Psychologen – siehe die Abbildung!
aus: Stormarn online am Nachmittag
Warum wurde der “Blogwarte”-Artikel so plötzlich entfernt? Lassen Sie mich raten: Vielleicht hat der besagte Psychologe erklärt, dass es sich bei dem Konstrukt von Mira Frenzel um klassisches Cybermobbing handelt? Oder Mira Frenzel, die freie Lohnschreiberin, hat mit Erschrecken festgestellt, dass sie gar keine Advocard hat…?
Ich weiß es nicht. Eigentlich ist es ja auch Jacke wie Hose, denn das dumme Geschreibsel entlarvt die Redaktion, die heute in keinem Impressum erwähnt wird. Vielleicht hat da jemand Schiss inne Büx gekriegt? Wer hat sachdienliche Informationen?
Zur Einleitung zitiere ich der Einfachheit halber Wikipedia zum Stichwort “Impressum” und also lautend: “Ein Impressum (lat.impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen.”
Stormarn-Beilage von heute
Auch die Stormarn-Beilage im Hamburger Abendblatt hat so ein Impressum, wo der verantwortliche Redakteur der jeweiligen Ausgabe namenlich benannt wird. Aber irgendwie habe ich heute nicht den richtigen Durchblick, obwohl ich sowohl eine Brille als auch ein Vergrößerungsglas und sogar eine Lupe benutzt habe: Nirgendwo finde ich das Impressum mit dem Namen des presserechtlich verantwortlichen Redakteurs für die heutige Ausgabe.
Bitte an meine Leser: Können Sie mal nachgucken und mir mitteilen, welcher Redakteur für den heutigen Inhalt der Stormarn-Beilage verantwortlich ist…? Vielen Dank im voraus!
Szene Ahrensburg war das erste Medium in der Stadt, das mehrfach auf die versperrte und verdreckte Tiefgarage unter dem Rathausplatz hingewiesen und gefordert hat, diesen Zustand zu beenden. Bereits am 30. Januar 2014, also vor zwei Jahren, hat Szene Ahrensburg in Worten und Bildern auf das Drecknest inmitten der Stadt hingewiesen und Abhilfe verlangt.
aus: Hamburger Abendblatt
Parallel dazu hatte ich das Thema auch in der Einwohnerfragestunde in der Stadtverordneten-Versammlung vorgetragen. Und wie in der Überschrift gesagt: Mein Appell, dem sich zwei Monate später auch noch der Seniorenbeirat der Stadt mit angeschlossen hatte, hat nun offensichtlich Erfolg gehabt. Und die Stormarn-Beilage gratuliert mir heute dazu.
Mir? Natürlich nicht. Die Stormarn-Beilage kennt weder Harald Dzubilla noch Szene Ahrensburg. Die Stormarn-Beilage ist das Manipuliermedium der Stadt, wie es heute auch in einem Beitrag über “Blogwarte” (Hinweis: “Blockwarte” ist ein Begriff aus der Nazi-Zeit) geschehen ist. Mit ehrlichem, sachlichem Journalismus hat das relativ wenig zu tun.