Jeder Laden in der Stadt hat eine Ladenbeschriftung, die man auch Außenwerbung nennt. Für die Anlage einer Außenwerbung benötigt der Ladeninhaber eine Baugenehmigung, denn er kann so etwas nicht „frei Schnauze“ installieren, z. B. blinkende Leuchtwerbung á la Las Vegas oder irgendwelchen Schnokus, der das Bild der Stadt empfindlich stört.
Die Bauaufsicht einer Stadt passt auf, dass die Außenwerbung den Bestimmungen nicht widerspricht. Das gilt nicht für Werbeanlagen, die nur für eine begrenzte Zeit angebracht werden, um auf besondere Veranstaltungen hinzuweisen und dann 1o bis 14 Tage im Einsatz sind.
Ich kenne die diesbezüglichen Bestimmungen der Stadt Ahrensburg nicht, was die Werbung an Fassaden betrifft. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Großtransparente in der Innenstadt an Häuserfassaden erlaubt sind – wie zum Beispiel an der Stadtbücherei neben dem Rathaus. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Laden mitten in der Innenstadt statt einer festen Außenwerbeanlage einfach ein beschriftetes Bettlaken über den Eingang hängen kann, wie es Photo Porst in der Rathausstraße tut – siehe Foto! Weiterlesen











