Rückblick: Am 28. August 2023 wurde der ehemalige Bürgervorsteher und Ex-Stadtverordnete Matthias Stern (CDU) von der Stadt Ahrensburg in einer öffentlichen Stadtverordneten-Versammlung verabschiedet und bekam für seine Tätigkeiten die letzte Ehrung. Ich hatte Stern und seine stadtbekannte Partnerin, die ehemalige CDU-Stadtverordnete Anne Hengstler, im Rahmen dieser Veranstaltung fotografiert und auf Szene Ahrensburg veröffentlicht. Denn der Ex-Bürgervorsteher ist eine Person des öffentlichen Lebens in der Stadt Ahrensburg und darum von öffentlichem Interesse.
Gestern war Matthias Stern in der Stadtverordneten-Versammlung eigens aufgetaucht, nur um sich in der Einwohnerfragestunde explizit über Harald Dzubilla zu beschweren. Begründung: Er, Matthias Stern, wäre jetzt Privatmann und damit keine Person des öffentlichen Lebens mehr, weshalb der Blogger ihn nicht hätte fotografieren und auf Szene Ahrensburg abbilden dürfen.
Was sind Personen des öffentlichen Lebens? Personen des öffentlichen Lebens sind Personen mit einem besonderen Bekanntheitsgrad. Durch die Einstufung als Person des öffentlichen Lebens wird das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die Zulässigkeit von Äußerungen in Berichterstattungen deutlich geändert.
Ein Bürgervorsteher hat einen besonderen Bekanntheitsgrad und ist damit eine Person des öffentlichen Lebens. Auch wenn er abgewählt wurde, bleibt er mit seinem Bekanntheitsgrad eine Person des öffentlichen Lebens in der Stadt. Und wenn er in einer öffentlichen Veranstaltung von der Stadt offiziell verabschiedet wird, dann darf er bei dieser Veranstaltung auch fotografiert und in den Medien veröffentlicht werden, zumal der Bürgervorsteher das Fotografieren in der besagten Veranstaltung nicht untersagt hatte. Weiterlesen