Wirrer Auftritt in Stadtverordneten-Versammlung: Ex-Bürgervorsteher Matthias Stern (CDU) will unbekannt sein

Rückblick: Am 28. August 2023 wurde der ehemalige Bürgervorsteher und Ex-Stadtverordnete Matthias Stern (CDU) von der Stadt Ahrensburg in einer öffentlichen Stadtverordneten-Versammlung verabschiedet und bekam für seine Tätigkeiten die letzte Ehrung. Ich hatte Stern und seine stadtbekannte Partnerin, die ehemalige CDU-Stadtverordnete Anne Hengstler, im Rahmen dieser Veranstaltung fotografiert und auf Szene Ahrensburg veröffentlicht. Denn der Ex-Bürgervorsteher ist eine Person des öffentlichen Lebens in der Stadt Ahrensburg und darum von öffentlichem Interesse.

Er wollte für Ahrensburg anpacken, musste nach der Wahl aber einpacken

Gestern war Matthias Stern in der Stadtverordneten-Versammlung eigens aufgetaucht, nur um sich in der Einwohnerfragestunde explizit über Harald Dzubilla zu beschweren. Begründung: Er, Matthias Stern, wäre jetzt Privatmann und damit keine Person des öffentlichen Lebens mehr, weshalb der Blogger ihn nicht hätte fotografieren und auf Szene Ahrensburg abbilden dürfen.

Was sind Personen des öffentlichen Lebens? Personen des öffentlichen Lebens sind Personen mit einem besonderen Bekanntheitsgrad. Durch die Einstufung als Person des öffentlichen Lebens wird das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die Zulässigkeit von Äußerungen in Berichterstattungen deutlich geändert.

Ein Bürgervorsteher hat einen besonderen Bekanntheitsgrad und ist damit eine Person des öffentlichen Lebens. Auch wenn er abgewählt wurde, bleibt er mit seinem Bekanntheitsgrad eine Person des öffentlichen Lebens in der Stadt. Und wenn er in einer öffentlichen Veranstaltung von der Stadt offiziell verabschiedet wird, dann darf er bei dieser Veranstaltung auch fotografiert und in den Medien veröffentlicht werden, zumal der Bürgervorsteher das Fotografieren in der besagten Veranstaltung nicht untersagt hatte.

Ich kann mir meine satirische Ader nicht verkneifen: Ich warne alle Leute vor dem Rauchen von Tabak. Denn der blaue Dunst kann zur Sucht werden und dabei das Gehirn eines Menschen vernebeln, sodass Raucher garnicht mehr wissen, was sie erzählen. Zumal wenn dann auch noch Alkohol ins Spiel kommt wie möglicherweise beim letzten Neujahrsempfang der Stadt Ahrensburg. wo der damalige Bürgervorsteher ziemlich wirre Äußerungen getan hat, für die er bis heute keine Erklärungen abgegeben hat.

Postskriptum: Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg (Die Grünen) hat den Bürgermeister gestern Abend mit “Herrn Sarach” begrüßt, obwohl Eckart Boege sein Namensschild auf dem Tisch stehen hatte. 😉 Und der Bürgervorsteher sprach für die gestrige öffentliche Veranstaltung im Marstall ein Fotografierverbot aus, das für alle Journalisten gilt. Eben Pressefreiheit im Schilda des Nordens. Und viele der Stadtverordneten haben dazu voller Begeisterung mit ihren Knöcheln auf die Tischplatten getrommelt.

PPS: Die gestrige Versammlung der Stadtverordneten wurde von 10 (zehn) Bürgern besucht. Eine Live-Übertragung im Internet lehnen die Stadtverordneten ab.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 26. September 2023

8 Gedanken zu „Wirrer Auftritt in Stadtverordneten-Versammlung: Ex-Bürgervorsteher Matthias Stern (CDU) will unbekannt sein

  1. Neu-Ahrensburger

    Als Neu-Ahrensburger bin ich wieder einmal sehr irritiert darüber, was in dieser Stadt geschieht. Haben die Stadtverordneten etwas zu verbergen, weshalb sie nicht fotografiert werden möchten? Fürchten sie vielleicht, dass sie sich halbwegs ordentlich anziehen und kämmen müssen, bevor sie an der Versammlung teilnehmen? Es macht ja keinen guten Eindruck, wenn man auftritt wie dieser WAB-Politiker, dessen Erscheinen zum Fremdschämen war.
    Keine Live-Übertragung? Ja wo samma denn? – So ungefähr würde der Bayer sagen. Ich werde mir demnächst selbst ein Bild von der Stadtverordnetenversammlung machen. Darf ich sie als Neu-Ahrensburger überhaupt besuchen? Ich wohne erst seit einem Dreivierteljahr hier. Muss ich meinen Personalausweis, meinen Impfpass sowie mein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen? Inzwischen habe ich den Eindruck gewonnen, dass in Ahrensburg alles möglich und nichts unmöglich ist.

  2. Kirchberger

    So ganz nüchtern kann Stern auch gestern nicht gewesen sein, denn er erwähnte in diesem Zusammenhang allen Ernstes das “Künast-Urteil”, wie er das schon beim Neujahrsempfang getan hat. Ich denke, es ist gut, dass dieser Politiker abgewählt worden ist.

  3. B. Ahrens

    dieser Mann hat eine kognitive Dissonanz – es scheint ihm gerade wohl um eine gewisse Aufmerksamkeit zu gehen, die er sich auf diese Weise verschafft hat.

    Er ist nicht der erste und einzige Studienrat a.D., dem die mangelnde Bedeutung seiner Person so offensichtlich zu schaffen machen. Ich kenne einige, die nachdem sie (größtenteils frühzeitig) in Pension gegangen sind, nun ihre Nachbarn, ihre Familie und andere Personen maßregeln wollen, denn die Schüler sind ihnen nun ja abhanden gekommen.

  4. Fragender

    Das betrifft aber nicht nur Studienräte oder Lehrer im Ruhestand – leider nicht! Leute aller Berufsschichten, die nach dem Eintritt in den Ruhestand nicht wissen, was sie mit ihrer Freizeit/Freiheit anfangen sollen, entwickeln sich manchmal zu nörgelnden, schlechte Laune verbreitenden Besserwissern, Nachbarnterrorisierer und Denunzianten. Ich glaube, Herr Stern hat ein ganz anderes Problem…oder auch 2.- Sein ungezogenes Verhalten “durfte” ich vor etlichen Jahren einmal bei einer Sitzung live erleben. Da kannte ich ihn noch nicht. Ich fragte andere, wer dieser ungezogene Flegel sei – und wurde aufgeklärt. Ich war fassungslos!

  5. Der Spatz vom Rathausdach

    Dr. Eckstein hat ein Foto von Stern veröffentlicht. Das geschah am 28. August 2023, obwohl der Herr an diesem Tag gar kein Bürgervorsteher mehr gewesen ist. Ob der ehemalige Pauker sich darüber wohl beschert hat? Und im Sommer trägt er auf dem Foto anscheinend eine Fellmütze über seinen Ohren. Könnte es sein, dass die Anzeige daneben eine tiefere Bedeutung hat?

  6. Kritische Leserin

    @Fragender: Was flegelhaftes Verhalten in Versammlungen betrifft – da sind mir aus ferner Vergangenheit zwei ebenso “wichtige” (sich wichtig nehmende) Ahrensburger Personen in Erinnerung geblieben: ein Pastor und ein Schulleiter. Beide offensichtlich auf der Kanonenkugel – heute würde man wohl eher sagen: auf dem Laserstrahl
    – durch die Kinderstube geflogen. – Namen kann/will ich hier natürlich nicht nennen – aber wenn Sie Vermutungen haben – bitte! Wer richtig tippt, dem lasse ich über Herrn Dzubilla eine Packung “Merci” zukommen. Versprochen!

  7. Harald Dzubilla Artikelautor

    https://www.versammlungsrecht.org/fotos-auf-versammlungen/

    Auf Versammlungen darf grundsätzlich fotografiert werden, wobei grundsätzlich nicht von Belang ist, ob abgelichtete Personen ihre Einwilligung erteilt haben. Daran hat auch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nichts geändert. Für Journalistinnen und Journalisten sehen die Pressegesetze der Länder bzw. der Rundfunkstaatsvertrag weitreichende Ausnahmen von dem Erfordernis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung vor. Auf Privatpersonen ist die DSGVO ohnehin nicht anwendbar. Privatpersonen wie auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte dürfen fotografiert und gefilmt werden. Die Beamtinnen und Beamten dürfen erst dann einschreiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Aufnahmen rechtswidrig veröffentlicht werden sollen oder sonst Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen. Insbesondere bei Journalistinnen und Journalisten wird dies regelmäßig nicht anzunehmen sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat die besondere Bedeutung der Pressefreiheit herausgestellt:

  8. Neu-Ahrensburger

    Dann lassen Sie es doch drauf ankommen, Herr Dzubilla! Fotografieren Sie – und warten Sie ab, was geschieht! Das könnte spannend werden!

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