In meinem Blog-Eintrag vom 15. November 2023 habe ich mich ausführlich geäußert über die “Rechtliche Prüfung zur Fertigung von Lichtaufnahmen während der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung” durch die Stadt Ahrensburg “gez. Reuter”. Und gestern Abend hat Bürgervorsteher Benjamin Stukenberg (Grüne) in der Stadtverordnetenversammlung das zweiseitige Schriftstück allen Anwesenden vorgelesen, allerdings ohne zu verraten, welcher Jurist Winkeladvokat für diese “rechtliche Prüfung” verantwortlich zeichnet.
Ich bleibe bei meiner Meinung über das Schriftstück aus dem Rathaus. Und ich schließe mich dabei auch noch der Meinung von Johann Wolfgang von Goethe an, der geschrieben hat: „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“
Bürgervorsteher Stukenberg argumentiert, dass die Ahrensburger Politiker ehrenamtlich tätig sind, weshalb er sie vor den Kameras von Presseleuten schützen muss. Er vergisst dabei aber, dass die Stadtverordneten allesamt Personen des Öffentlichen Lebens sind, die für die Stadt Ahrensburg ständig Entscheidungen treffen, die Millionen und Abermillionen Euro aus Steuergeld beinhalten. Ob die Damen und Herren diese Arbeit hauptberuflich oder ehrenamtlich tun, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Notabene: Personen des Öffentlichen Lebens sind Personen mit einem besonderen Bekanntheitsgrad. Durch die Einstufung als Person des Öffentlichen Lebens wird das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die Zulässigkeit von Äußerungen in Berichterstattungen deutlich geändert. Meine Frage: Wenn die Politiker am Mikrofon in einer Versammlung der Stadtverordneten stehen, sollen die Redaktionen dann einen Pressezeichner dort hinschicken statt einen Fotografen, damit die Leser sich aus der Berichterstattung ein Bild der betreffenden Person machen können? Oder vielleicht einen Karikaturisten…?! Weiterlesen