Ich werde nicht müde, immer und immer wieder darauf hinzuweisen, dass Werbung, die redaktionell aufgemacht ist und nicht mit dem Hinweis „Anzeige“ im Kopfe (also nicht klein am Fuße!) versehen ist, unlauter ist. Damit verstößt solche Werbung nicht nur gegen das Pressegesetz, sondern auch gegen das UWG, sprich: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Denn: Zwischen Redaktion und Werbung muss eine deutlich (!) erkennbare Trennung gegeben sein, was meint: Kennzeichnung von Werbung, die redaktionell gestaltet ist, ist Pflicht.
Die nebenstehende Abbildung zeigt unlautere Werbung der Haspa auf dem Online-Portal der Firma Stifter-Service Ahrensburg GmbH & Co. KG, als deren Inhaber der NDR-Mitarbeiter im IT-Bereich, nämlich Dr. Michael Eckstein, in nebenberuflicher Tätigkeit fungiert, und zwar mit Kenntnis der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt. Ein Portal, das durch die Werbung der Haspa finanziert wird.
Es ist nicht das erste Mal, dass auf diesem Portal gegen das UWG verstoßen wurde. Auch die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb hat Dr. Eckstein bereits diesbezüglich abgemahnt. Aber der Mann ist offensichtlich unbelehrbar und vermutlich so geldgierig, dass er immer wieder unlautere Geschäfte macht, sprich: Geschäfte gegen den lauteren Wettbewerb. Weiterlesen