Vielleicht hat sich der eine oder die andere von Ihnen auch schon mal gefragt: Sind meine persönlichen Daten, die im Rathaus von Ahrensburg gespeichert sind, eigentlich sicher vor fremdem Zugriff? Die Antwort: nein. Wenn die GEZ zum Beispiel anfragt, bekommt sie Auskunft. Und andere Firmen/Vereine/Verbände und Personen ebenfalls.
Eigentlich ein Unding, wie Sie zugeben werden. Und darum bringe ich zum Thema „Datenschutz“ einen Passus, den ich dem aktuellen Newsletter vom Bündnis 90 / Die Grünen entnommen habe und also lautend:
„In Zusammenhang mit dem Vortrag des Mitgliedes des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Konstantin von Notz im Peter-Rantzau-Haus zum Thema Datenschutz wurde auf die Praxis aufmerksam gemacht, dass das Einwohnermeldeamt Daten weitergibt, wenn man das nicht ausdrücklich verbietet. Dieser Einspruch gegen die Weitergabe der eigenen Daten kann beim Einwohnermeldeamt gestellt werden. Der einmal abgegebene Einspruch gegen die Weitergabe gilt für unbegrenzte Zeit. Nur bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss dort der Einspruch erneuert werden. Für einen Einspruch gegen die Weitergabe der eigenen Daten durch das Einwohnermeldeamt sind im Rathaus Vordrucke vorhanden.“
Wenn Sie also bis heute öfter mal Post von irgendwoher bekommen haben und sich fragen, woher der Absender Ihre persönlichen Daten hat, dann wissen Sie das nun. Und können was dagegen unternehmen.










