In der Redaktion der Stormarn-Beilage sitzen Praktikanten, die vornehmlich Pressetexte bearbeiten. Zum Beispiel die Pressemitteilungen der Polizei. So etwas ist normal und allgemein üblich. Nicht üblich aber ist, dass eine Redaktion dem Leser suggerieren will. „Wir waren live am Ort des Geschehens“. Und das wird dann dokumentiert durch ein Foto – das allerdings mit dem Tathergang nichts zu tun hat, sondern aus dem Archiv stammt, sondern hier wird der Eindruck erweckt: Die Polizei war mit Blaulicht im Einsatz.
In den Richtlinien des Deutschen Presserates für die publizistische Arbeit heißt es in den Empfehlungen:
RICHTLINIE 2.2 SYMBOLFOTO
Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten. So sind • Ersatz- oder Behelfsillustrationen (gleiches Motiv bei anderer Gelegenheit, anderes Motiv bei gleicher Gelegenheit etc.) • symbolische Illustrationen (nachgestellte Szene, künstlich visualisierter Vorgang zum Text etc.) • Fotomontagen oder sonstige Veränderung deutlich wahrnehmbar in Bildlegende bzw. Bezugstext als solche erkennbar zu machen.
Und nun schauen Sie sich die aktuelle Online-Veröffentlichung an! Ich kann in der Bildlegende bzw. im Bezugstext keine Klarstellung erkennen, dass es sich hier um eine symbolische Illustration handelt.










