Es ist schon recht komisch, was da in der Innenstadt passiert . Und zwar geht es um zwei Parkplätze vor der E-Ladesäule der Stadtwerke Ahrensburg. Es vergeht kaum ein Tag, an dem hier nicht Autos parken, die keinen Kabelanschluss haben, sprich: Es sind gar keine E-Autos. Und die parken dort kostenlos mit Parkscheibe (liegt im Wagen) bis zu 3 Stunden. So steht es auf den Schildern, aus denen nicht eindeutig hervorgeht, dass das Parken mit Parkscheibe für drei Stunden ausschließlich für E-Autos gilt, die an der dortigen Ladestation angeschlossen sind.
Eine Frage, die ich bereits in Vergangenheit gestellt habe: Wem gehören zum Beispiel die beiden Abstellplätze an der Ausfahrt aus der Rampengasse? Sollten sie der Stadt gehören, dann müssten die Stadtwerke Ahrensburg, die ja eine eigenständige GmbH sind, dafür die Parkgebühr in die Stadtkasse zahlen. Doch was ist, wenn die Plätze fehlbelegt sind, wie es auf dem nebenstehenden Foto erkennbar ist? Dürfen die städtischen Überwachungskräfte das mit einem Knöllchen ahnden? Und wohin geht dann das Geld, das durch das Strafmandat eingeht – an die Stadt? Oder an die Stadtwerke? Weiterlesen









