Eigentlich, meine lieben Mitbürger, sollte es ja so sein, dass die Redaktion einer Zeitung die Fragen des Lesers beantwortet. Eigentlich. Heute jedoch macht der Leser es mal umgekehrt, weil die Redaktion vom Hamburger Abendblatt online eine Frage aufwirft, die ich als Leser beantworte.
Also: Der Leser sieht ein Foto der Seebrücke in Timmendorfer Strand, das aus dem Archiv der Deutschen Presseagentur (dpa) stammt und von mir abgedeckt wurde, weil ich sonst das Urheberrecht verletzen würde – siehe die Abbildung links! Und unter dem Foto mit Passanten auf der Seebrücke steht: “Ob hier ab dem 19. April auch wieder Tourismus im engeren Sinn mit Übernachtung möglich sein wird, steht noch nicht fest.”
Für mich steht es fest. Denn weder im engeren Sinn noch überhaupt waren in Vergangenheit jemals Übernachtungen auf der Seebrücke möglich – jedenfalls nicht legal. Außerdem: Die Brücke befindet sich zur Zeit nicht in dem Zustand, wie sie das dpa-Archivfoto zeigt, sondern aktuell sieht das Bauwerk so aus, wie Sie es hier in der Abbildung sehen können, wenn Sie Ihr Augenmerk bitte mal nach rechts werfen wollen auf ein Foto, das rund 10 Tage alt ist!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Brücke ab dem 19. April wieder für Touristen begehbar sein wird. Oder aber die HA-Redaktion meint möglicherweise den 19. April 2022…?.