Wenn Sie die Überschrift dieses Blog-Eintrages lesen, werden Sie vermutlich denken: Das ist mal wieder einer dieser Gags vom Blogger Dzubilla. Ist es aber nicht. Vielmehr ist es Tatsache: Bürgermeister Michael Sarach verkündet auf der städtischen Homepage, dass die Verwaltung der Stadt Ahrensburg eine gewisse Kontrolle über das Verhalten der Einwohner haben will.
Es geht dabei um das sogenannte “Stadtgeld”. Das soll nun in Form von Gutscheinen im Zeitraum vom 6. April bis 15. Mai 2021 von den Einwohnern in Ahrensburger Geschäften und Restaurants ausgegeben werden können. Aaaber: Der Bürgermeister will die namentliche Kontrolle darüber haben, welcher Bürger wo einkauft bzw. in welches Restaurant er geht. Denn der Verwaltungschef verkündet:
“Die Gutscheine sind grundsätzlich nicht übertragbar und können nur vom Empfänger selbst eingelöst werden. Die Einlösung durch einen Dritten erfordert eine schriftliche Vollmacht nach einheitlichem Muster. Entsprechendes gilt für die Einlösung durch Empfänger unter 16 Jahren; hier ist eine schriftliche Vollmacht des gesetzlichen Vertreters erforderlich.”
Was bedeutet das? Es bedeutet: Auf den Gutscheinen ist unser Name gedruckt. Und wenn wir damit einkaufen wollen, müssen wir im Geschäft unseren Personalausweis vorlegen. Ob diese Forderung gemäß den Datenschutzbestimmungen überhaupt möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Genauso das Ding mit der Vollmacht: Was hat es die Kassiererin bei C&A oder Woolworth zu interessieren, dass Frau Meier den Gutschein von Herrn Müller einlösen will?! Weiterlesen