Für Werbung muss der Werbungtreibende in aller Regel bezahlen. Und Schleichwerbung ist verboten. Verboten ist auch Werbung auf öffentlichen Facebook-Portalen, die von Privatleuten betrieben werben. Eines dieser Portale nennt sich: „Du kommst aus Ahrensburg, wenn…“. Und auf diesem Portal wird munter Schleichwerbung betrieben.
Der Administrator nennt sich „Pablo Calavera“ und gesteht, dass dieser Name falsch ist. Auch seine Adresse, die er in Spanien angibt, ist falsch. Und trotzdem tummeln sich Ahrensburger Politiker von Grünen, SPD und Die Linke auf dem dubiosen Portal, wo Teilnehmer plötzlich gesperrt werden, wenn sie kritische Fragen stellen. Also ein klarer Verstoß gegen die Facebook-Regeln und gegen das deutsche Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Der Administrator fuhrwerkt hier wie ein Gebäudereiniger, der seinen Hochdruckreiniger auf Menschen und Meinungen richtet. Weiterlesen