Mitten auf dem Rondeel in Ahrensburg konnte ich einen Verkaufsstand wahrnehmen, mit dem die Delingsdorfer Firma Glantz dort ihre Erdbeeren verkauft in Konkurrenz zum Ahrensburger Einzelhandel. Das war für mich recht wundersam, denn bis dato hatte ich gedacht, dass auf dem Rondeel nur die Stände vom Bürgerverein für den Adventsmarkt stehen dürfen oder Stände im Rahme des Ahrensburger Stadtfestes. Und beides nur nach Genehmigung durch die städtische Verwaltung und nach Entscheidung durch die Politik.
Ich habe daraufhin recherchiert und Informationen gefunden über: „Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen“ in der Stadt Ahrensburg. Und ich erfuhr: „Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte (korrekt: möchten), stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.“ Und „Sondernutzungen sind zum Beispiel: Verkaufswagen/Verkaufsstände“. Weiterlesen










