Dürfen wir einen Täter in Deutschland nicht mehr anhand seiner Stimme beschreiben?

Übles Verbrechen in Ahrensburg: Am Regionalbahnhof in der Ladestraße wurde ein Mann aus Berlin in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2026 von zwei Gangstern überfallen, ausgeraubt und die dortige Treppe hinuntergestoßen. Der Überfallene hatte dabei das Bewusstsein verloren und wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Die Beute der Räuber: ein „dreistelliger Bargeldgetrag“.

DieMeldung wurde von der Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg herausgegeben mit der Überschrift: „Polizei sucht Zeugen für möglichen Raub am Ahrensburger Bahnhof“ – siehe Abbildung links! Und der Polizeibericht wurde von der lokalen Abendblatt-Redaktion übernommen mit der Überschrift: „Überfall am Bahnhof: Täter lassen 27-Jährigen bewusstlos zurück“. (Klar, von anständigen Räubern hätte Reporterin Pia Rabener erwartet, dass sie den Bewusstlosen nicht zurückgelassen, sondern mitgenommen hätten.)

Der Grund dieses Blogs: Der Überfallene hatte laut Angaben der Polizei die Täter nicht nur gesehen, sondern er hat auch ihre Stimmen gehört. Und die Kripo sucht nun Zeugen des Überfalls mit dem Hinweis:

„Die beiden dunkelhaarigen Tatverdächtigen im Alter von etwa 30-40 Jahren konnten bislang nicht identifiziert werden. Einer sei eher schlank, der andere eher kräftig gewesen.“

Merken Sie etwas? Richtig: Zum einen wird hier nicht von „Tätern“ geschrieben, sondern von „Tatverdächtigen“. Und: Es fehlt die Beschreibung der Stimmen, die der Überfallene nach eigenen Angaben gehört hat und die viel Aufschluss geben könnten über eine mögliche Herkunft der Täter.

Warum gibt es von der Polizei zu den Stimmen keinen Hinweis? Vielleicht weil eine solche sachdienliche Aussage über die Täter womöglich einen Vorwurf von Rassismus hervorrufen könnte, wenn diese Herren nicht akzentfrei Deutsch gesprochen hätten…? 😇

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 27. Mai 2026

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