Stadt Ahrensburg: Warum darf eine Firma ihrem Wettbewerber eine Werbetafel vor die Ladentür stellen?

Ist es frech? Oder ist es unverschämt? Oder ist es beides, was die Firma Aportha auf dem Ahrensburger Rathausplatz treibt? Dort steht nämlich eine Werbetafel an einem Baum. Und dieser Baum steht direkt vor dem Reformhaus Zündorf, bei dessen Kunden sich Frau Dipl.-Psychologin Berg von Aportha offensichtlich bemerkbar machen will, um am Geschäft des Wettbewerbers zu schmarotzen.

Es ist erlaubt, in der Stadt Ahrensburg auf öffentlichem Grund und Boden kommerzielle Werbetafeln aufzustellen. Dafür bedarf es einer “Sondernutzungserlaubnis”, die beim Fachdienst IV.1 / Bauverwaltung einzuholen ist. Hierbei sind allerdings auch Restriktionen zu beachten, die für das Aufstellen von Werbetafeln gelten – siehe die nachfolgende Abbildung unten rechts!

Wenn Sie meine Meinung wissen wollen: Ich empfinde es als unangebracht, wenn sich die Stadt Ahrensburg der Wirtschaft als Werbeträger anbietet. Es gibt in der Stadt Litfaßsäulen, an denen Firmen plakatieren können. Genauso gibt es andere Plakatflächen, City-Light-Säulen und nicht zuletzt gedruckte Medien als Werbeträger. Dass die Stadtverwaltung zusätzlich als Wettbewerber zur freien Wirtschaft auftritt, das ist in meinen Augen unpassend. Genauso wie die Werbetafeln von Aportha am Rathausplatz.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Oktober 2020

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)