Archiv für den Monat: Oktober 2017

Schönes Aushängeschild für die Schlossstadt Ahrensburg: Isabel Edvardsson

aus: Hamburger Abendblatt

Die Rathaus-Apotheke heißt Rathaus-Apotheke, weil sie direkt gegenüber dem Rathaus liegt. Und das Hotel am Schloss heißt Hotel am Schloss, weil das Hotel am Schloss liegt und nicht am Bahnhof, denn dann würde es vielleicht Hotel am Bahnhof heißen. Oder Bahnhofshotel.

Es gab mal eine Tanzschule am Schloss. Die hieß deshalb auch Tanzschule am Schloss. Dann zog die Schule um, liegt heute am Beimoorkamp hinter dem Beimoorweg und heißt immer noch Tanzschule am Schloss. Klingt ja auch sehr viel attraktiver als beispielsweise: Tanzschule im Gewerbegebiet.

Und heute berichtet die Stormarn-Redaktion vom 3. Buch Abendblatt: „Isabel Edvardsson übernimmt Tanzschule in Ahrensburg“ und informiert: “’Let’s Dance’-Star übernimmt mit Ehemann Marcus Wie die traditionsreiche Einrichtung am Schloss“ – siehe die Abbildung! Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 20. Oktober 2017

Alle Herbste wieder: Bürger zur Sisyphusarbeit verdammt

Nein, es ist nicht das erste Mal, dass ich das Thema “Laubbeseitigung” auf meinem Blog behandle. Es ist eine endlose Geschichte, die alle Jahre wieder passiert: Der Bürger fegt das Laub zu Haufen an den Straßenrand, ein städtisches Fahrzeug kommt, reinigt den Rinnstein und lässt die Laufberge liegen. Und…

…am nächsten Tag hat der Fahrtwind der vorbeifahrenden Autos wieder dafür gesorgt, dass der Rinnstein wieder mit Laub gefällt ist, das von den Haufen stammt, die der Bürger mühevoll zusammengefegt hat. Und wenn ein bisschen Wind in der Stadt weht, dann verwehen auch die Laubhaufen und Sisyphus lässt grüßen. Fazit: Der Bürger wird zum Trottel gemacht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Herr Bürgermeister: Entweder die Stadt sorgt für eine sinnvolle Laubbeseitigung, oder die Verwaltung entscheidet klar und unmissverständlich, dass der Bürger das Laub auf seinem Gehweg nicht nur beseitigen sondern auch entsorgen muss. Entweder, oder. Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 20. Oktober 2017

Eine Wiedervorlage für das 3. Buch Abendblatt: Was ist mit unseren 45.000 Euro?

Am 18. Dezember 2009 schrieb die Stormarn-Beilage: „Ahrensburg ebnet Weg für neues Veranstaltungszentrum“. Dieses “Veranstaltungszentrum” sollte auf dem Rohrbogenwerksgelände entstehen. Und wir erfuhren damals: „Die Mitglieder des Bauausschusses haben beschlossen, dass Ahrensburg die Kosten für Bodenproben und Lärmmessungen am ehemaligen Rohrbogenwerk in Höhe von 45.000 Euro übernimmt.“

aus: Hamburger Abendblatt

Und weiter hieß es damals im Text der Stormarn-Redaktion: „Thomas Bellizzi (FDP) befürchtet offenbar unnötige Ausgaben der Stadt und fordert, dass sich die Initiatoren an Gutachterkosten beteiligen sollen. Doch für diesen Vorstoß gibt es im Ausschuss keine Mehrheit. Der Vorsitzende Jörg Hansen begründet die Entscheidung damit, dass die Entwicklung des Geländes bei der Zukunftswerkstatt angeregt worden war.“

Und was sagte damals Felizitas Thuneke, die ihre Backen sehr dick gemacht hatte und das Projekt übernehmen wollte? Sie sagte großspurig : “Wir wissen zahlungskräftige Unterstützer hinter uns. Wir führen Gespräche mit Investoren, einer Bank und Mitbetreibern.”

Wer die Ereignisse mitverfolgt hat, der weiß, dass das Grundstück inzwischen von der Firma Kroschke übernommen wurde, die es wiederum an eine Aufarbeitungsfirma für alte Autos vermietet hat. Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 20. Oktober 2017

Heute: Sensationelle Meldung im 3. Buch Abendblatt!

Heute bringt das 3. Buch Abendblatt wirklich mal eine Meldung, die Aufsehen erregen wird, und zwar auf einer halben Seite und vierfarbig. Dort erfährt der Leser vom Regionalteil Stormarn: “Alles aus der Hamburger Nachbarschaft: Im Regionalteil vom Abendblatt. Der Regionalteil: täglich für Stormarn” – siehe die Abbildung!

aus: Hamburger Abendblatt

Ist es nicht voll cool, dass die Leser vom Regionalteil Stormarn heute endlich erfahren, dass das Hamburger Abendblatt einen Regionalteil Stormarn bringt?!

Und wir sehen eine Katze auf einem Baum, die auf ihren Hinterfüßen steht und durch ein Fernglas blickt. Und über den Lattenzaun schaut er uns an, der Leser vom 3. Buch Abendblatt: Fiete T. aus Todendorf. (Der wollte sich nicht fotografieren lassen, weshalb ein Zeichner seinen Steckbrief gefertigt hat.)

Eigentlich wollte die Stormarn-Redaktion vom Hamburger Abendblatt auf dieser halben Seite ja darüber berichten, wann das Marketing-Konzept für Ahrensburg vorgestellt wird, aber diese Information ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Insofern müsste eigentlich das erste Wort, nämlich Alles gestrichen und ersetzt werden durch “Manches”, finden Sie nicht auch, lieber Leser…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 19. Oktober 2017

Stormarns Handwerker werden lachen

aus: Hamburger Abendblatt

Der Aufmacher vom 2. Buch Abendblatt ist heute ein Foto, auf dem ein Mann mit einer Rohrzange zu sehen ist, der das Abflussrohr von einem Waschbecken bearbeitet. Die Schlagzeile dazu lautet: “Stormarns Handwerk – es läuft so gut wie nie”. Und warum das so ist, können wir dem besagten Foto entnehmen.

Der Mann, der dort mit der Rohrzange das verchromte Rohr bearbeitet, ist kein gelernter Handwerker. Sondern ein Laie, der dort unprofessionell selber Hand ans Rohr legt. Und so wird er die Überwurfmutter nicht nur verschrammen, sondern vermutlich auch verformen. Mögliche Folge: Der Mann muss einen Handwerker rufen, der die Sache wieder in Ordnung bringt.

Eine neue Überwurfmutter – wie auf dem Foto zu erkennen ist – zieht ein gelernter Handwerker mit der Hand an. Und wenn eine alte Mutter zu fest sitzt, denn legt er die Rohrzange niemals direkt an das verchromte Rohr, weil das unweigerlich Spuren hinterlassen würde. Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Oktober 2017

Verstoßen Stadt und Politiker gegen das Grundgesetz?

Artikel 14 unseres Grundgesetzes gewährleistet und schützt sowohl das Eigentum als auch das Erbrecht. Dabei stellt die Norm zum einen ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat dar, zum anderen verpflichtet es den Gesetzgeber, Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen.

Als Eigentum gelten in diesem Zusammenhang alle vermögenswerten Positionen, die die Rechtsordnung einer Person zuordnet. Dazu gehört zum Beispiel auch ein Baum auf eigenem Grund und Boden. Was mich zur Frage führt: Kann eine städtische Satzung das Grundgesetz außer Kraft setzen – siehe die Ahrensburger Baumschutzsatzung?!

Wenn ich einen Baum, der mein Eigentum ist, zu Brennholz verarbeiten möchte, um meinen Kamin damit zu befeuern, dann mache ich von meinem Eigentumsrecht Gebrauch. Käme die Stadt mit einer Satzung, nach der allein die städtische Verwaltung entscheiden kann, ob ich mein Eigentum zu Brennholz verarbeite oder es im Garten stehen lassen muss bis der Sturm es fällt, dann wäre ich in meinen Grundrechten beschnitten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Oktober 2017

Bäume, die das Leben der Menschen erdrücken

Warum werden die Linden in der Großen Straße regelmäßig beschnitten, die Linden in der Schimmelmannstraße Sklavenhändlerallee dagegen nicht? Wohin sollen diese Linden wachsen – in den Himmel vielleicht? Oder nur bis zum nächsten Sturm, der in Orkanstärke über Ahrensburg herfällt und riesige Bäume entwurzelt…?

Mahnmal: HIer sehen Sie im Vordergrund das Skelett eines Rotdorns, der von der riesigen Straßenlinde “erwürgt” wurde!

Die Linden an der Straße vor meinem Haus haben gigantische Größen erreicht. Die Folge: Bäume in meinem Garten sind gestorben, weil sie kein Sonnenlicht unter dem Dach der Linden bekommen. Das ist kein Scherz, sondern Sie können kommen und es sich selber anschauen: Zwei wunderschöne Rotdorn-Bäumen, vor zwanzig Jahren eigenhändig von mir gekauft und eingepflanzt, sind abgestorben – Jahr für Jahr. Heute stehen dort nur noch zwei Skelette.

Frage an den Umweltausschuss: Ist es das, was Sie unter “Umweltschutz” verstehen? Müssen unsere Wohnstraßen mit gigantischen Bäumen bepflanzt werden, die uns das Sonnenlicht von der Südseite her nehmen und Schatten werfen auf unsere Grundstücke?

Und hinter meinem Grundstück am Zaun des Nachbarn steht eine alte Rosskastanie. Die ist seit Jahren vom Ungeziefer befallen, sodass die Blätter schon früh im Sommer welken und abfallen. Ein trauriges Bild. Der Baum steht da als Anklage, dass die Chemie offenbar nicht dafür sorgen darf, dass die Schädlinge beseitigt werden. Und so leidet der Baum, und so leiden die Menschen, die das mit ansehen müssen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Oktober 2017

Wiedervorlage: Wo sind die Ersatzparkplätze…?

Was sehen Sie auf dem nachstehenden Foto? Sie sehen dort den ehemaligen Parkplatz Lindenhof. Den hat die Stadt verkauft, und nun entsteht dort ein Baukomplex in gigantischer Größe. Das Grundstück hat die Stadt zum Schnäppchenpreis an einen auswärtigen Investor verscherbelt. Und für die wegfallenden Parkplätze hat der Investor 500.000 Euro an die Stadt gezahlt, damit die Verwaltung die wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle errichten kann.

Frage an meine lieben Mitbürger: Kann mir jemand von Ihnen verraten, wo diese Ersatzparkplätze zu finden sind?

Jedes Mal, wenn ich zum Postamt in die Hagener Allee fahre und am zugebauten Lindenhof vorbeikomme, stelle ich mir diese Frage. Und dabei schwant mir Fürchterliches:

Kann es sein, dass die Stadt die 500.000 Euro einfach zur Seite gelegt hat, weil die Summe in etwa den Pensionsansprüchen entspricht, die der heutige Bürgermeister gegenüber der Stadt Ahrensburg hat…? Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Oktober 2017

Ahrensburger Baumschutzsatzung: Es gibt keinen Grund, diese Satzung nicht ersatzlos zu streichen

Dass die Ahrensburger Baumschutzsatzung genauso sinnvoll ist wie ein Pickel auf der Nase, wird niemand abstreiten können, der ernsthaft darüber nachdenkt. Früher habe  ich das nicht getan; erst als ich mich damit beschäftigt hatte, weiß ich: Die Ahrensburger Baumschutzsatzung ist typischer Behörden-Quatsch.

Ich will nicht in Wiederholungen ausufern, nur soviel: Eine Buche darf nicht gefällt werden, eine Birke dagegen ja. Eine Lärche unterliegt keinem Schutz, eine Kiefer aber wohl. Und wer sein Grundstück teilt und eine Bebauung plant, der darf dort jeden Baum fällen. Und die Stadt selber nimmt Sonderrechte für sich in Anspruch  – wenn ich mal an die Fällaktion in der Großen Straße erinnern darf. Schon damit wird die Baumschutzsatzung ad absurdum geführt.  Und: Wertvolle Bäume, die Obst tragen, dürfen jederzeit in jeder Größe gefällt werden. Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. Oktober 2017

Szene Ahrensburg gibt Entwarnung für Ahrensburg

Online aktuell ist die Meldung der Stormarn-Redaktion vom 3. Buch Abendblatt: “Räuber in Bad Oldesloe und Ahrensburg: Kripo sucht Zeugen”. Und das stimmt gar nicht.

aus: Hamburger Abendblatt Online

Richtig ist, dass Räuber in Bad Oldesloe und Bargteheide zugeschlagen haben. Ob die Redaktion wohl glaubt, dass Bargteheide ein Stadtteil von Ahrensburg ist?

Immerhin: Das Foto ist echt:  Es stammt tatsächlich aus einem Bilderarchiv.

Und der Leser fragt sich mal wieder: Wieso, warum und weshalb zahle ich eigentlich für das Online-Portal Stormarn vom Hamburger Abendblatt…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 16. Oktober 2017