Ich habe mal recherchiert, was eine Schirmherrschaft bedeutet und herausgefunden: Wie der Name „Schirmherr“ schon andeutet, soll ein Schirmherr eine Veranstaltung beschirmen vor negativen Einflüssen von außen. Dafür tritt er mit seinem „guten Namen“ für eine gute Sache ein und wird von außen mit der Organisation in Verbindung gebracht, für die der Schirmherr repräsentiert. Und: Ein Schirmherr geht nicht auf einem Rechtsweg, der ausgeschlossen ist, sondern ein Schirmherr muss auch eine entsprechende Rechenschaft von der Organisation verlangen und sich notfalls von dieser wieder distanzieren können.
Natürlich wird eine Amtsperson eine Schirmherrschaft nur dann übernehmen, wenn sie der Meinung ist, dass es sich um eine gute Sache von Personen bzw. Organisationen ohne Fehl und Tadel handelt, die dem eigenen Ruf nicht abträglich sind.
Wenn zum Beispiel der Ahrensburger Bürgermeister die Schirmherrschaft für das Gutshof-Benefiz-Festival übernommen hatte, dessen Erlös für den Verein Flüchtlingshilfe in Ahrensburg gedacht war, dann wird er sich vermutlich vorher genau über die Veranstalterin erkundigt haben. Was in diesem Fall einfach gewesen wäre, denn: Nach der Schirmherrschaft, die Michael Sarach zuvor bereits für eine Spendenveranstaltung für Vince Weber übernommen hatte, hat er anschließend selbstverständlich eine entsprechende Rechenschaft von der Veranstalterin verlangt, um zu prüfen, ob die Spendensumme auch korrekt ermittelt und ausgehändigt worden ist. Und wenn er das nicht getan hat, dann hat er eben blindes Vertrauen in die Veranstalterin gesetzt. Weiterlesen











