In seinem Beitrag im MARKT in der Rubrik „Politiker und Parteien haben das Wort“, weist der Grüne Stadtverordnete Christian Schmidt darauf hin, was in Artikel 14 unseres Grundgesetzes steht, nämlich: Eigentum verpflichtet. Was bedeutet das?
Es bedeutet zum Beispiel, dass Wohnhäuser nicht leerstehen oder abgerissen werden für einen Neubau von Bürohäusern, sondern instand gehalten werden und die Mieten dem Einkommen der Bevölkerung angepasst werden. Oder dass Eigentümer in ihren Häusern die Läden nicht leerstehen lassen, anstatt dass sie mit der Miete runtergehen. Oder dass eine Tiefgarage, deren Zufahrt zudem auf öffentlicher Straße liegt, vom Eigentümer nicht gesperrt wird für die Öffentlichkeit – wogegen die Grünen in Ahrensburg schon seit Jahren unermüdlich kämpfen – oder irre ich mich…? (Hinweis: Parkplatz suchende Autofahrer kurven in der Stadt herum und sondern Schadstoffe ab, was nicht im Sinne der Allgemeinheit sein kann.)
Der Grüne Schmidt ist der Meinung, dass auch das Eigentum von Bäumen im Garten den Besitzer verpflichtet, sie stehen zu lassen, weil sie der Allgemeinheit nützen und Tiere darinnen wohnen. Und er verweist in diesem Zusammenhang auf eine Eiche in Großhansdorf. Die wurde nicht mit einer Säge gefällt, sondern vom Sturm. Und am Haus daneben ist ein Sachschaden entstanden, wobei alle von Glück sagen können, dass sich zu dieser Zeit kein Mensch in der unmittelbaren Nähe des Baumes befunden hat, denn dieser Mensch hätte sich womöglich von der Allgemeinheit verabschiedet. Weiterlesen