Am letzten Sonntag, der verkaufsoffen war, stand ein Glücksrad in der Manhagener Allee. Meine kleine Tochter hat gedreht und – einen Gutschein über 10 Euro gewonnen. Da sie mit vier Jahren noch nicht weiß, was dieser Gewinn bedeutet, hat sie ihren Gutschein verschenkt an ihren Vater und dafür eine Tüte Gummibärchen bekommen. Ein schlechtes Geschäft. Für mich.
Zuhause habe ich mir den Gutschein über 10 Euro nämlich genauer angesehen. Er stammt von einem Optiker. Dort ist er aber nicht gegen 10 Euro in bar einzulösen, sondern man muss etwas bei diesem Optiker kaufen. Zum Beispiel ein Brillenfutteral – dachte ich. Aber haste gedacht: „Einzulösen beim Kauf einer Brille oder Sonnenbrille“!
Was bedeutet das für mich? Wenn ich als Brillenträger eine neue Brille brauche, bezahlt dafür meine Krankenversicherung. Soll ich der Versicherung also meine 10 Euro schenken…? Abgesehen davon, habe ich gerade sowohl eine neue Brille als auch Sonnenbrille bekommen, sodass ich gar keine weitere benötige. Und weder meine Frau noch meine Tochter sind Brillenträger. Und Sonnenbrillen haben sie reichlich.
Was also nützt mir dieser Gutschein über 10 Euro? Vielleicht möchte jemand von Ihnen diesen Gutschein zum halben Preis erwerben? Hierzu muss ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass der Gutschein ungültig ist. Nein, er ist nicht zeitlich abgelaufen, sondern er trägt den Vermerk: „Nur gültig mit Unterschrift“. Und in dem Feld, wo eine Unterschrift sein soll, ist keine Unterschrift. Aber vielleicht ist der Optiker ja kurzsichtig und sieht das gar nicht…?!
In einem Punkte bin ich mir allerdings ziemlich sicher: Wenn Sie eine neue Brille kaufen wollen, dann wird jeder Optiker in Ahrensburg den Zehn-Euro-Gutschein – auch ohne Glücksrad und Unterschrift – in Zahlung nehmen, wenn Sie den Kauf ihres Sehgestells davon abhängig machen. Wetten, dass…?








