Gestern war ich im Rathaus, wo ich zufälligerweise einen Stapel vom „Ahrensburg Magazin“ gesehen habe. Dieses Werbeblatt ist laut Angaben des Verlages „eine Weiterentwicklung des Rathaus Journal“, das von der städtischen Verwaltung der Stadt Ahrensburg herausgegeben wurde unter 100%iger Gewinnmitnahme der Hamburger Firma Wiener Kontor Marketing & Verlag GmbH, die einer Frau Daniela N. Barth gehört, welche als Geschäftsführerin auch das Anzeigengeschäft leitet.
Der zufällige Fund im Rathaus machte mich neugierig, sodass ich ein Heftchen mitgenommen habe, zumal es nichts kostet. Die Kosten dafür bezahlen die Inserenten. Und davon gibt es eine ganze Reihe, und zwar mit offenen und versteckten Anzeigen.
Versteckte Anzeigen nennt Frau Barth einfach „Advertorial“. Hierzu der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ): „Aditorial ist eine Anzeige, die wie ein redaktioneller Text aufgemacht ist. Das deutsche Presserecht verlangt eine klare Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung und damit eine Kennzeichnung des Advertorials als Anzeige.“
Es ist nicht das erste Mal, dass ich Daniela N. Barth bzw. ihren Verlag darauf hingewiesen habe, dass es ein Verstoß gegen das deutsche Pressegesetz ist, wenn redaktionell gestaltete Werbung nicht mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet ist, damit der Leser nicht hinters Licht geführt wird. Aber – um es ohne Wiener Schmäh in klarem Deutsch zu sagen – Frau Barth geht das deutsche Presserecht offenbar am Arsch vorbei. Und das “Ahrensburg Magazin” liegt offiziell im Ahrensburger Rathaus aus. Weiterlesen