Stellen Sie sich bitte mal vor, meine lieben Mitbürger, Sie wollen an einem Abend ins Kino gehen. Und sie fahren zu einem Kino-Center und sehen dort: In allen Vorführsälen laufen alte Filme, die Sie zum größten Teil schon gesehen haben. Und als sie dann wieder gehen wollten, wurden Sie von einem Mitarbeiter des Kinos angehalten mit der Aufforderung, die Tickets zu bezahlen für die Filme, die Sie nicht sehen wollten.
So etwas gibt es nicht, meinen Sie? Nun, ich antworte mit folgendem Beispiel: Sie wollen heute Abend im ARD den „Tatort“ sehen und erkennen: Den habe ich schon gesehen, weil der bereits 2015 gelaufen ist. Und dann gucken Sie nach beim ZDF und sehen, dass das Liebesdrama „Inga Lindström“ von 2017 ist und Sie es damals auch schon geguckt haben.
Sie schauen also weder ARD noch ZDF. Und trotzdem müssen Sie Ihre Fernsehgebühren bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zahlen. Auch wenn Sie nur die Privatsender gucken. Weiterlesen










