Es gibt Firmen, die wollen ganz besonders schlau sein mit ihrer Werbung. Weshalb sie sich einfach bekannter Worte bedienen, um aufzufallen. So schmarotzen sie z. B. an Fernsehsendungen und überschreiben ihre Anzeige mit „Wetten, dass…?“ oder „Verstehen Sie Spaß?“ und wundern sich dann, wenn sie vom Fernsehsender eine Abmahnung bekommen.
Eine Gartenbaumschule in Bargteheide will nun ganz pfiffig sein in der Hoffnung, den Rechtsweg zu umschleichen. Und deshalb schreibt der Gärtner nicht „Aktenzeichen XY ungelöst“, sondern: „Gartenzeichen XY ungelöst“ – siehe die Abbildung!
Doch wenn der Gartenbaumschuldirektor sich dafür nicht die Genehmigung beim ZDF eingeholt hat, dann könnte es Ärger mit der Öffentlich-rechtlichen Anstalt geben. Denn natürlich hat das ZDF für seine Sendung einen Titelschutz gem. § 5, Abs. 3, Marken-Gesetz beantragt und erhalten – siehe Abbildung der nachfolgenden Anzeige, wobei es hier um „Aktenzeichen XY ungelst Spezial“ handelt. Weiterlesen










